Wie werden sie gewählt?
Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre direkt gewählt , bis dahin wurden sie von den jeweiligen Parlamenten der Mitgliedstaaten aus dem Kreis der nationalen Abgeordneten entsandt.
Die BürgerInnen der Europäischen Union haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht.
Noch ist das einheitliche europäische Wahlrecht nicht Wirklichkeit, es gilt die jeweilige nationale Wahlordnung.
Dennoch gibt es bereits jetzt für alle Mitgliedstaaten einige gemeinsame Regelungen: Die wichtigsten sind das aktive Wahlrecht (das Recht wählen zu können) mit 18 Jahren, die Gleichheit von Männern und Frauen sowie das Wahlgeheimnis. Österreich hat als einziger Mitgliedstaat das aktive Wahlrecht auf das Alter von 16 Jahren gesenkt.
Ein Vorschlag des Europäischen Parlaments für eine einheitliches europäisches Wahlrecht liegt auf dem Tisch - bedarf jedoch noch der Zustimmung der Mitgliedstaaten.
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