Fraktionen
Die Abgeordneten bilden Fraktionen, welche sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung zusammensetzen. Zur Zeit gibt es im Europäischen Parlament 7 Fraktionen.
- Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten vertreten sein.
- Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.
- Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.
- Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die Berichte aus den parlamentarischen Ausschüssen und reichen Änderungsanträge ein.
- Der Standpunkt der Fraktion wird durch Absprache innerhalb der Fraktion festgelegt, wobei kein Mitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden kann.















