Fraktionen

Die Abgeordneten bilden Fraktionen, welche sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung zusammensetzen. Zur Zeit gibt es im Europäischen Parlament 7 Fraktionen.

  • Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten vertreten sein.
  • Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.
  • Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.
  • Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die Berichte aus den parlamentarischen Ausschüssen und reichen Änderungsanträge ein.
  • Der Standpunkt der Fraktion wird durch Absprache innerhalb der Fraktion festgelegt, wobei kein Mitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden kann.

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