Die Europäische Bürgerinitative

Mit 1. April 2012 ist die Europäische Bürgerinitiative Realität. Parlamentspräsident Martin Schulz hält das für "eine wunderbare Sache". Nachdem rund zehn Jahre über EU-Bürgerentscheide diskutiert wurde, ist dies nun ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Demokratie.

Ab 1. April 2012 nehmen die BürgerInnen Europas dank der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Europäischen Bürgerinitiative unmittelbarer Einfluss auf die Angelegenheiten der EU. Sammeln Sie 1 Million Unterschriften und fordern Sie von der EU ein neues Gesetz.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger können das tun! Aber vergessen Sie nicht - die Initiative muss ein Thema betreffen, zu dem ein Rechtsakt der Union angenommen werden kann und das in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt (so ist beispielsweise eine Änderung der EU-Verträge nicht zulässig).
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen in die Zuständigkeit der Kommission fällt? Keine Sorge, die Kommission teilt Ihnen das mit, bevor Sie mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen.

Auf der Website des Projekts EBI - Engagierte Bürgerinnen und Bürger informieren! finden Sie Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI).

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Ich möchte eine Bürgerinitiative anregen. Was tue ich als Erstes?

Um eine Bürgerinitiative anzuregen, müssen Sie ein Bürgerkomitee aus mindestens sieben Mitgliedern errichten, die in mindestens sieben verschiedenen Ländern der Europäischen Union leben. Sie sollten Ihre Initiative bei der Europäischen Kommission in einer der 23 EU-Amtssprachen registrieren. Die Kommission wird eine Kontaktstelle einrichten, die Informationen und Hilfe anbietet.

Bei der Registrierung Ihrer Initiative müssen Sie der Kommission den Namen der Initiative angeben, ihren Gegenstand und Ziele beschreiben, die Ihrer Ansicht nach relevanten Vertragsvorschriften nennen, Kontaktangaben zu den sieben Mitgliedern des Bürgerkomitees machen und sämtliche Quellen zur Unterstützung und Finanzierung angeben.

Kann ich in einer Bürgerinitiative alles was ich möchte vorschlagen?

Nein. Nachdem Sie Ihre Initiative registriert haben, wird sich die Kommission bei Ihnen innerhalb von zwei Monaten melden, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Initiative die nachstehenden Bedingungen erfüllt:

  • das Bürgerkomitee ist eingesetzt, und die Kontaktpersonen sind benannt worden,
  • die Initiative bewegt sich nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zwecks Umsetzung der Verträge zu unterbreiten,
  • die Initiative ist nicht offenkundig missbräuchlich, leichtfertig oder schikanös, und
  • die Initiative ist nicht offenkundig gegen die Werte der Union gerichtet, wie sie im EU-Vertrag festgeschrieben sind.

Sollte Ihre Initiative die Bedingungen nicht erfüllen, wird Ihnen die Kommission die Gründe nennen und Sie über mögliche rechtliche und andere Schritte, die Sie unternehmen können, in Kenntnis setzen. Sämtliche angenommenen Initiativen werden im dafür von der Kommission eingerichteten Online-Verzeichnis veröffentlicht.

Wie können die Unterschriften gesammelt werden? Wie viel Zeit habe ich dafür?

Sie können die Unterschriften entweder auf Papier oder über das Internet sammeln. Es gibt zwei verschiedene Musterformulare, die Sie für das Sammeln der "Unterstützungsbekundungen" benutzen sollten. Die Wahl des Formulars hängt davon ab, in welchem Land die Unterschriften gesammelt werden.
Möchten Sie ein Online-Sammelsystem benutzen, müssen Sie dieses zuerst durch die zuständige Behörde des entsprechenden Mitgliedstaats zertifizieren lassen. Auf diese Weise können alle UnterzeichnerInnen sicher sein, dass zum Beispiel ausreichend auf Datenschutz geachtet wird. Die Mitgliedstaaten müssen diese Bescheinigung binnen eines Monats ausstellen.
Die Kommission wird eine kostenlose Open-Source-Software für das Online-Unterschriftensammeln zur Verfügung stellen.
Sie haben ein Jahr, um die eine Million Unterschriften zu sammeln. Die Zeit zählt ab dem Moment, in dem die Kommission Ihre Initiative in das öffentliche Verzeichnis eingetragen hat.

Welche persönlichen Daten müssen mitgeteilt werden, um eine Petition zu unterzeichnen?

Das hängt davon ab, welches Land für die Prüfung der Gültigkeit Ihrer Unterstützungsbekundung zuständig ist. Die meisten Mitgliedstaaten verlangen die folgenden Angaben: Name, ständiger Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Datum und Unterschrift.
Viele Mitgliedstaaten verlangen außerdem die Angabe einer Ausweisnummer. In neun Ländern ist dies jedoch nicht der Fall: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Niederlande, Slowakei und Vereinigtes Königreich.

Wer kann eine Bürgerinitiative unterzeichnen?

Um eine geplante Bürgerinitiative unterstützen zu können, müssen Sie BürgerIn der Europäischen Union und alt genug für die Teilnahme an Europa-Wahlen sein. In allen EU-Ländern bedeutet das 18 Jahre, mit Ausnahme von Österreich, wo das Wahlalter 16 Jahre beträgt.

Kann ich die eine Million Unterschriften in einem Land sammeln?

Nein. Die UnterzeichnerInnen müssen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten stammen. Da es derzeit 27 Mitgliedstaaten gibt, müssen Sie also Unterschriften aus mindestens sieben Ländern sammeln.

Außerdem müssen Sie eine Mindestanzahl von Unterschriften je Mitgliedstaat sammeln. Diese Mindestzahl entspricht der Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in diesem Staat gewählt werden, multipliziert mit 750. In Österreich etwa müssen 12.750 Unterschriften gesammelt werden, in Deutschland wären es 74.250.

Was geschieht, wenn ich eine Million Unterschriften gesammelt habe?

Zunächst müssen Sie all Ihre Unterstützungsbekundungen bei den für die Überprüfung ihrer Gültigkeit zuständigen EU-Mitgliedstaaten einreichen. Diese werden sie innerhalb von drei Monaten überprüfen. Wenn alles in Ordnung ist erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
Wenn Sie die notwendigen Bescheinigungen erhalten haben, können Sie Ihre Initiative bei der Kommission einreichen. Sie müssen außerdem Angaben zu jedweder Unterstützung und Finanzierung machen, die Sie für die Initiative erhalten haben.

Die Kommission wird all diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Die Kommission wird Sie anschließend einladen, damit Sie die in Ihrer Initiative angesprochenen Themen im Einzelnen erläutern. Sie erhalten außerdem Gelegenheit, Ihre Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Kommission und Parlament werden die Organisation dieser Anhörung übernehmen.

Die Kommission wird Ihnen innerhalb von drei Monaten ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu Ihrer Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür mitteilen. Diese Informationen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Was unternehme ich danach mit den Unterschriften?

Zusammen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind Sie während des gesamten Verfahrens für den angemessenen Umgang mit den persönlichen Daten der Unterzeichner verantwortlich. Sie müssen sämtliche Unterstützungsbekundungen sowie Kopien dieser Bekundungen binnen eines Monats nach Einreichung der Initiative bei der Kommission bzw. 18 Monate nach deren Registrierung vernichten. Ausschlaggebend ist hierbei der jeweils frühere Zeitpunkt.

Auch die Mitgliedstaaten, die die Unterstützungsbekundungen überprüft haben, müssen diese sowie etwaige Kopien innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt wurde, vernichten.

Warum kann ich jetzt noch keine Initiative starten?

Obwohl die Verordnung von den Organen Anfang 2011 verabschiedet werden wird, brauchen die Mitgliedstaaten 12 Monate, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Es gibt verschiedene Regelungen in der Verordnung, die Veränderungen im jeweiligen Landesrecht erfordern könnten. Dies betrifft zum Beispiel die Haftbarkeit der Organisatoren einer Initiative, mögliche Sanktionen im Falle falscher Erklärungen oder Datenmissbrauch. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem die zuständigen Behörden benennen.

Was haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu den Bestimmungen beigetragen?

Die Abgeordneten haben sehr dazu beigetragen, die Bürgerinitiative benutzerfreundlicher als ursprünglich vorgeschlagen zu gestalten. Hier sind einige der Verbesserungen, die sie erwirken konnten:

  • die Kommission prüft die Zulässigkeit Ihrer Initiative bereits zu Beginn, anstatt Sie zunächst 300 000 Unterschriften sammeln zu lassen, wie ursprünglich vorgeschlagen;
  • die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, in denen Unterschriften gesammelt werden müssen, wurde von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt;
  • die Kommission hilft den OrganisatorInnen einer Initiative mit einem benutzerfreundlichen Leitfaden, durch Einrichtung einer Kontaktstelle und durch Bereitstellung einer kostenlosen Software zum Online-Unterschriftensammeln;
  • liegen zu einer Initiative eine Million unterstützende Unterschriften vor, so wird für ein angemessenes Verfahren im Anschluss gesorgt, einschließlich einer Einladung zur Kommission und einer öffentlichen Anhörung;
  • die Kommission hat statt der ursprünglich veranschlagten vier nun drei Monate Zeit, um auf eine Initiative zu antworten.
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WEITERE INFORMATIONEN:

Ansprechpartner für Fragen
Europa Direkt: 00 800 67 89 10 11 (kostenfreie Telefonnummer) oder via