Das neue Europaparlament: mehr Macht, mehr Verantwortung
Der 1. Dezember 2009 wird in die Geschichte der Europäischen Union eingehen. An diesem Tag tritt der Vertrag von Lissabon nach fast einem Jahrzehnt interner Debatten in Kraft. Der Vertrag bedeutet für die Europäische Union einen Zugewinn an Demokratie. Mit dem Vertrag werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments beträchtlich ausgeweitet.

Der Vertrag von Lissabon gibt dem Parlament mehr Möglichkeiten Europa zu gestalten. Mehr Macht geht aber auch mit mehr Verantwortung einher - gegenüber den Bürgern, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Union insgesamt.
Jeder neue EU-Vertrag hat die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Parlaments gestärkt. Der Vertrag von Lissabon stellt nun das Parlament auf die gleiche Stufe mit dem Ministerrat, mit dem es nunmehr über die große Mehrheit der europäischen Gesetze entscheidet.
Zukünftig bedürfen auch alle internationalen Abkommen, die die EU abschließt - einschließlich der Handelsabkommen - der Zustimmung der Europa-Abgeordneten.
Mehr Macht
Der Vertrag von Lissabon macht aus dem Europäischen Parlament einen stärkeren Gesetzgeber, indem 40 zusätzliche Politikbereiche unter das bisherige "Mitentscheidungsverfahren" fallen (nunmehr als "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" bezeichnet), bei dem das Parlament gleiche Rechte wie der Ministerrat hat. Zu diesen Politikbereichen gehören z.B. Landwirtschaft, Energie, Einwanderung, Justiz und Inneres, Gesundheit und Strukturfonds.
Bei der Aufstellung des Haushalts bekommt das Parlament nun eine größere Rolle, da die Unterteilung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben-Arten abgeschafft worden ist. Das Parlament wird nunmehr gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den gesamten EU-Haushalt bestimmen.
Mehr Verantwortung
Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung in mehreren Politikbereichen. Die Entscheidungen des Parlaments werden mehr als je zuvor den Alltag der EU-Bürger beeinflussen. Dabei wird das Parlament insbesondere auf die Achtung der in der Charta der Grundrechte festgeschriebenen Bürgerrechte achten.
Die Europa-Abgeordneten werden eine neue Rolle innerhalb der EU und in den Beziehungen zu den anderen EU-Organen einnehmen. Zukünftig wird das Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen und auch die (der) Hohe Vertreter(in) für die Außen- und Sicherheitspolitik benötigt die Zustimmung des Parlaments.
Außerdem kann das Parlament entsprechend des Lissabon-Vertrags selbst Änderungen in den EU-Verträgen vorschlagen.















