SWIFT und PNR: Datenschutzbedenken im Vorfeld neuer Verhandlungen
Punkte wie die Übertragung von Massendaten und Rechtsbehelfe in Fällen von Datenmissbrauch müssen noch geklärt werden, bevor das Europaparlament einem neuen Abkommen zwischen der EU und den USA über die Übertragung von Bankdaten mittels SWIFT zustimmen kann, so zahlreiche Abgeordnete während der Debatte am Mittwoch. Die Entscheidung über die Übermittlung von Flugpassagierdaten soll nach dem Willen von EVP, S&D und ALDE vertagt werden, bis die Kommission ihr angekündigtes "PNR-Paket" vorgelegt hat.
SWIFT: Übermittlung von Finanzdaten
Das Europäische Parlament hatte das letzte SWIFT-Abkommen im Februar abgelehnt, weshalb nun ein neues Abkommen ausgehandelt werden muss. Die Kommission möchte, dass das Abkommen bis Ende Juni unterzeichnet wird. Das Parlament lehnte das letzte Abkommen ab, weil es nicht nur die Übermittlung der Daten bestimmter verdächtiger Personen, sondern die Übermittlung von Massendaten großer Personengruppen erlaubte. Zudem waren nach Ansicht des EP auch die Rechte der Bürger an ihren persönlichen Daten - insbesondere Zugangsrechte, Berichtigungs-, und Schadenersatzrechte sowie Rechtsbehelfe - nicht hinreichend bestimmt.
Im Rat "wird es eine Abstimmung zugunsten des von der Kommission vorgelegten Mandatsentwurfs geben", erklärte Diego LÓPEZ GARRIDO für die spanische Präsidentschaft. Das Abkommen "wird ausreichende Garantien und Sicherheitsklauseln enthalten müssen", fügte er hinzu. Die betreffenden Garantien würden ohne Unterschied sowohl für EU- als auch für US-Bürger gelten. Das Abkommen werde voraussichtlich für fünf Jahre gelten. Das Prinzip der Massendaten-Übermittlung "wird aus technischen und Effizienzgründen beibehalten werden müssen", erklärte Garrido. Er bekräftigte das Bekenntnis des Rats zu einer interinstitutionellen Vereinbarung über den Zugang zu Verhandlungsdokumenten.
Kommissarin Cecilia MALMSTRÖM, betonte, die Kommission habe "versucht, den Bedenken, denen das EP in seinen Resolutionen Ausdruck verliehen hat, zu berücksichtigen": Anfragen zur Datenübermittlung müssten von den Justizbehörden eingereicht werden, und in Fällen von Datenmissbrauch müssten Rechtsbehelfe garantiert sein. Zur Massendaten-Übermittlung sagte sie: "Ich weiß, dass dies ein wichtiges Anliegen für das Europäische Parlament ist, aber ohne sie würde es kein TFTP (Terrorism Finance Tracking Program, Anm. d. Red.) geben". Malmström fügte hinzu: "Sollte die EU etwas Gleichartiges wie das TFTP entwickeln, werden die US-Behörden uns bereitwillig helfen".
"Das Europäische Parlament will ein Abkommen, aber nicht zu jedem Preis", erklärte Simon BUSUTTIL (Malta) im Namen der Fraktion. der Europäischen Volkspartei. Er begrüßte "die Schnelligkeit, mit der die Kommission ein Mandat vorgelegt" habe, dem, so hoffe er "so schnell wie möglich" zugestimmt werde. Das Parlament werde seine Befugnisse "konstruktiv und verantwortlich" wahrnehmen, sagte Busuttil mit Blick auf die Übermittlung von Massendaten. "Was wir wollen, wird nicht nur ein Umdenken auf Seiten der Vereinigten Staaten, sondern auch unsererseits erfordern. Wollen wir ein europäisches TFTP?" Nächste Woche, so Busuttil, werde eine Delegation des EP in die USA reisen, um diese Fragen mit Kongressabgeordneten zu diskutieren.
Im Gegensatz zu ihrem Vorredner erklärte Birgit SIPPEL (SPD) die Fraktion der Sozialisten favorisiere "ein Abkommen, nicht so schnell wie möglich, sondern so gut wie möglich". Der Rat solle keine Entscheidung treffen, bevor das Parlament am 6. Mai über seinen Resolutionsentwurf abgestimmt habe. Sie kritisierte die Massendaten-Übermittlung als "unverhältnismäßig" und sagte, nötig sei eine Justizbehörde in Europa, die die Extraktion von Daten prüfe. "Wie wollen Rat und Kommission sicherstellen, dass nur angefragte Daten extrahiert werden", fragte Sippel.
Demgegenüber erklärte für die Liberalen Jeanine HENNIS-PLASSCHAERT aus den Niederlanden, die Tatsache, dass das Parlament in dieser Woche nicht über seinen Resolutionsentwurf abstimmt, solle "den Rat nicht daran hindern, mit der Verabschiedung wie geplant fortzufahren". Allerdings seien "die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit für das vorgesehene Abkommen entscheidend ". Sie fügte hinzu: "Europäische Rechtsbedingungen für die faire, verhältnismäßige und rechtmäßige Verwendung persönlicher Daten sind von äußerster Wichtigkeit." "Rat und Kommission sind dafür zuständig", schloss Hennis-Plasschaert, "dies in konkrete Handlungen umzusetzen und ein Abkommen auszuhandeln, dass sämtliche Erwartungen der EU und der USA erfüllt".
Für die Grünen erklärte Jan-Philipp ALBRECHT, "Wir sprechen über fundamentale Verfassungsgrundsätze wie den Schutz der Privatsphäre, Rechtsschutz und Verhältnismäßigkeit". Zur Massendaten-Übermittlung fragte er: "Ist dies überhaupt verhältnismäßig?" Seiner Meinung nach verstoße die Übermittlung von Massendaten gegen EU-Recht; "weniger intrusive Maßnahmen" seien deshalb zu bevorzugen.
Charles TANNOCK (Großbritannien) erklärte für die Europäischen Konservativen (EKR), obgleich seine Fraktion bereits das vorherige, vom Parlament abgelehnte, Abkommen unterstützt habe, reiche der neue Vorschlag der Kommission "letztlich vielleicht doch zum Vorteil" angesichts der "Geringschätzung", die amerikanische Diplomaten gegenüber den neuen Befugnissen des Europäischen Parlaments zeigten.
Im Namen der Linken (GUE/NGL) sagte die Französin Marie-Christine VERGIAT, die Leitlinien der Kommission hätten einige Forderungen des Parlaments betreffend Datenspeicherung und Rechtsbehelfen berücksichtigt. Allerdings seien diese Fortschritte "unzureichend", weil "die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt" würden. "Ich vertraue den US-Behörden auf diesem Gebiet nicht", fügt sie hinzu.
Mario BORGHEZIO (Italien) erklärte für die EFD-Fraktion, die neuen Kommissionsleitlinien seien nicht zu beanstanden, denn sie garantierten eine "notwendige und effektive Zusammenarbeit mit den US-Behörden". Er fuhr fort: "Europa sollte nicht vergessen, sich gegen Terrorismus zu verteidigen". Das neue Mandat garantiere die Rechte der Bürger auf Datenschutz und Rechtsbehelfe.
PNR: Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA und Australien
Auch ein neues Abkommen über die Übermittlung von Passagiernamensregistern (PNR) an die USA und Australien. soll das Parlament genehmigen oder ablehnen. Am 6. Mai werden die Abgeordneten über einen Resolutionsentwurf abstimmen, der vorschlägt, die Entscheidung über das PNR-Abkommen solange zu vertagen, bis ein Standardmodell für Einträge in Passagiernamensregistern (PNR) erarbeitet worden ist, das den Datenschutz-Anforderungen der Parlamentarier genügt. Fluggastdaten wurden ursprünglich für kommerzielle Zwecke gesammelt, werden nun aber zunehmend zur Verbrechensbekämpfung genutzt.
Während der Plenardebatte zu PNR am Mittwoch kündigte Kommissarin Cecilia MALMSTRÖM an, sie werde ein "PNR-Paket" vorlegen, das eine "globale externe PNR-Strategie" beinhalte, die Grundbedingungen für Abkommen mit Drittländern sowie Vorschläge für die Neuverhandlung von Abkommen mit den USA, Australien und Kanada formulieren werde. Darüber hinaus werde das Paket Vorschläge für ein neues europäisches PNR-System enthalten.
EP-Berichterstatterin Sophia IN 'T VELD (ALDE, Niederlande) sagte, obwohl das Parlament der Nutzung und Übermittlung von PNR-Daten immer sehr kritisch gegenüber gestanden habe, würde die Ablehnung gleich zweier Abkommen Rechtsunsicherheit und praktische Schwierigkeiten für Bürger und - im Falle von PNR - Fluggesellschaften verursachen. Statt das PNR-Abkommen abzulehen, so 't Veld, sei es deshalb besser, die Abstimmung zu verschieben. Sie forderte die Kommission auf, ihr PNR-Paket noch vor der Sommerpause vorzulegen.
Auch Axel VOSS (CDU) sprach sich im Namen der EVP für die Verschiebung der Abstimmung aus, "um unsere Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes zu berücksichtigen".
Ebenso sprach sich Birgit SIPPEL (SPD) im Namen der Sozialisten für die Klärung offener Fragen noch vor der Sommerpause aus. Insbesondere eine klare Definition des Begriffs "ernstes Verbrechen" sei notwendig angesichts der Tatsache, dass PNR-Daten nicht mehr nur zur Terrorbekämpfung, sondern auch zur Bekämpfung "ernster Verbrechen" genutzt werden sollten.
Für die Grüne Fraktion erklärte Jan-Philipp ALBRECHT (Bündnis 90/Die Grünen), "unkontrollierter Zugriff" auf PNR-Daten "zum Zwecke des Profiling" finde bereits "seit dem 11. September in den USA statt". Dies widerspreche fundamentalen Rechten wie der Unschuldsvermutung, dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Willkürverbot.
Dem pflichtete Ryszard CZARNECKI (Polen) bei, und fügte im Namen der EKR-Fraktion hinzu: "Selbst diejenigen im Europäischen Parlament, die für den Datenaustausch sind, haben sich darüber beschwert, wie der Rat sie behandelt hat".
Eva-Britt SVENSSON (GUE/NGL, Schweden) schließlich erklärte, die Nutzung von PNR-Daten entscheide ein einigen Fällen darüber, wer fliegen dürfe und wer nicht. Dies könne fundamentale Menschenrechte beeinträchtigen, fügte sie hinzu.






















