Donnerstag, 24. Juni 2010

Ampelsystem für Lebensmittel: "Dabei werden die Verbraucher getäuscht"

Lebensmittel mit den Ampelfarben rot, gelb und grün kennzeichnen, um die Verbraucher über den Zucker-, Salz- und Fettgehalt von Lebensmitteln zu informieren: Dieser Vorschlag eines "Ampelsystems" wurde letzte Woche von den Europa-Abgeordneten zurückgewiesen. Die Abgeordnete Renate Sommer (CDU), die in ihrem Bericht gegen das System auftrat, begründet im Interview ihre Entscheidung. Außerdem erklärt sie uns weitere neue Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung, die vom Parlament bestätigt wurden.

MEP Renate Sommer im Interview 
MEP Renate Sommer im Interview

Die Fraktionen der Sozialisten, der Grünen und der Vereinigten Linken wollten den Fett-, Zucker- und Salzgehalt mit Ampelfarben kennzeichnen: Rot hieße "zu hoch" und grün "niedrig". Warum haben Sie und andere Abgeordnete gegen diesen Vorschlag gestimmt?

Der Vorschlag wurde von zwei Drittel der Abgeordneten zurückgewiesen, und zwar aus mehreren Gründen: Erstens wurde dieses Ampelsystem für Fertiggerichte in England erstellt, was bedeutet, dass es für Grundnahrungsmittel nicht funktioniert.

Cola light etwa wird mit Süßstoffen statt Zucker zubereitet und würde so grünes Licht für seinen Zuckergehalt bekommen, während natürlicher Fruchtsaft ohne künstlichen Zucker aufgrund seines natürlichen Zuckergehalts rotes Licht bekommen würde.

Das Ampelsystem kann auch nicht zwischen Butter und Halbfettmargarine unterscheiden: Alles ist rot, weil es einen hohen Fettgehalt hat. Außerdem würde es gesunde Produkte wie Nüsse, die voll an Mineralien und Vitaminen sind, rot kennzeichnen.

Diese Beispiele zeigen, dass das System bei Grundnahrungsmitteln nicht funktioniert. Unsere Aufgabe ist es, ein System zur Lebensmittelkennzeichnung zu finden, dass auf alle Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke anwendbar ist.

Ein weiterer Grund sind die Erfahrungen aus Großbritannien, wo die Hersteller dazu neigen, ihre Produkte zu verändern, um bessere Farben zu bekommen. Sie ersetzen etwa Zucker durch Speisestärke, damit das Produkt weniger Kalorien hat. Oder sie ersetzen Zucker durch künstliche Süßstoffe, oder Salz durch Glutamat, was nicht gerade gesund ist. Dabei werden die Verbraucher getäuscht.


Die Nährwert-Tabelle, die den Kalorien-, Fett- und Zuckergehalt angibt, findet sich bereits auf vielen Lebensmittelverpackungen. Was wird sich durch die neue Regelung ändern?

Bis jetzt wurden die Angaben freiwillig von den Herstellern und vom Handel angebracht. Das heißt sie sind nicht einheitlich - man kann schreiben, was man will. Durch die neue Regelung werden sie verpflichtend und auch lesbar.

Die Lesbarkeit ist sehr oft ein Problem. Eine Liste der Inhaltsstoffe ist etwa bereits verpflichtend, aber in den meisten Fällen kann man sie nicht lesen, weil sie unleserlich gedruckt sind.

Außerdem wird es eine verpflichtende Nährwert-Box auf der Rückseite der Verpackungen geben, auf der man den Inhalt der wichtigsten Nährstoffe pro 100 g oder 100 ml findet. So kann man die Waren direkt im Supermarkt vergleichen.

Auf der Vorderseite, immer am gleichen Platz und in großer Schrift, wird man verpflichtende Angaben zum Kaloriengehalt finden. Das Problem ist, dass Verbraucher heutzutage generell keine Verpackungsinformationen lesen. Wir wollen sie dazu animieren.


Welche anderen Vorteile bringt die neue Regelung für Verbraucher?

Es wird auch, auf der Vorderseite der Verpackung, eine eigene Kennzeichnung für so genannte Lebensmittel-Imitate geben. Es gibt immer mehr von diesen Produkten auf dem Markt, etwa Käse, der aus pflanzlichen Fetten gemacht wird, wie Käse aussieht und auch wie Käse schmeckt, aber eben kein Käse ist. Die Verbraucher haben ein Recht darauf, zu wissen, was sie kaufen.


Der Rat muss den Vorschlägen ebenfalls zustimmen, was jedoch in der ersten Lesung unwahrscheinlich ist. Wann, glauben Sie, wird die neue Regelung in Kraft treten?

Ich glaube, wir werden zu einer Übereinkunft kommen,  obwohl es natürlich Übergangszeiten geben wird. Ich glaube, dass die Regelung frühestens in 4 Jahren, also 2014, in Kraft treten wird.

Aber die Lebensmittelhersteller und -Händler wissen ja bereits vorher, was sie ändern müssen. Ich kann mir vorstellen, dass ziemlich viele von ihnen die neue Regelung früher einführen, als ihnen gesetzlich vorgeschrieben wird.

 

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