Europa-Abgeordnete erörtern gerichtlichen Schutz von Gewaltopfern über Grenzen hinweg
Frauen oder Kinder, die durch gewalttätige Männer bedroht werden, sollten nicht nur in ihrer Heimat geschützt werden, sondern auch im europäischen Ausland. Im Jänner 2010 haben zwölf EU-Staaten gemeinsam die Initiative ergriffen, eine sogenannte Europäische Schutzanordnung zu schaffen, die bedrohten Menschen Schutz durch die Behörden aller EU-Staaten gewähren würde. Am Dienstagmorgen haben sich Innen- und Frauenausschuss des Europaparlaments mit dem Vorschlag befasst.

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Prinzipiell besteht innerhalb der EU Freizügigkeit. Das heißt, dass auch Menschen, die durch andere bedroht werden oder bereits Opfer von Gewalt wurden, sich in der EU frei bewegen können. Es gilt aber auch für die tatsächlichen oder potenziellen Gewalttäter.
Der Schutz der Opfer - etwa von Frauen, die Opfer von Gewalt durch ihren Ehemann wurden - ist in erster Linie Sache der nationalen Gerichte und der Polizeibehörden. Die entsprechenden Regelungen sind Teil des nationalen Rechts und weichen daher zum Teil stark voneinander ab.
Die vorgeschlagene europäische Schutzanordnung zu schaffen, würde die nationalen Schutzmechanismen nicht ersetzen, sondern ergänzen und dazu führen, dass die nationalen Behörden die entsprechenden Schutz-Entscheidungen anderer EU-Staaten anerkennen und umsetzen würden.
Hunderttausendfache Wirkung
Der Vorschlag wurde von zwölf EU-Staaten gemeinsam ausgearbeitet. Aber nach Ansicht der Berichterstatterin für den Innenausschuss des Europaparlaments, Carmen Romero López (Sozialisten & Demokraten), ist er weit mehr als eine Initiative von zwölf Staaten. Vielmehr stünden hinter dem Vorschlag "Tausende von Frauen, die entsprechendes fordern, und Tausende von Opfern, darunter nicht nur Frauen". Aufgrund der Zahlen aus ihrem Land - in Spanien sind nach ihren Angaben derzeit 118.000 gerichtliche Schutzanordnungen in Kraft - geht sie davon aus, dass es einige Hunderttausende Europäische Schutzanordnungen geben würde.
Für die Berichterstatterin des Frauenausschusses Teresa Jiménez-Becerril (Europäische Volkspartei) geht es nicht allein um den Schutz vor gewalttätigen Ehemännern und Freunden, sondern auch "um die Opfer von Zwangsheirat, Menschenhandel, organisiertem Verbrechen und Terrorismus". Außerdem sollten auch Minderjährige grenzüberschreitend vom Schutz durch entsprechende Anordnungen profitieren, so die spanische Parlamentariern.
Schwierigkeiten bei der Definition der Opfer
Sorgen bereitet manchen EU-Abgeordneten noch die Definition des schutzwürdigen Opfers, insbesondere was "potenzielle Opfer" angeht. Hier gebe es "sehr reale juristische Schwierigkeiten" meint der Grünen-Abgeordnete Raül Romeva (Spanien).
Für den britische Konservative Timothy Kirkhope (Fraktion Europäische Konservative und Reformisten) muss vor der Schutzanordnung eine Verurteilung des Gewalttäters erfolgen. Auch gefalle ihm das Konzept des "potenziellen Opfers nicht", potenziell sei schließlich jeder ein Opfer.
Kritik an der Initiative kommt außerdem von der EU-Kommission, die anmahnt, die Richtlinie solle sich auf die Angleichung des Strafrechts konzentrieren und außerdem die Eignung der gewählten Rechtsgrundlage des Vorschlags anzweifelt.
Eine Probeabstimmung der beiden zuständigen Ausschüsse (Innen- und Frauenausschuss) soll voraussichtlich am 22. Juni stattfinden. Die Mitgliedsstaaten wollen am 4. Juni im Rat eine Positionsbestimmung vornehmen.















