Donnerstag, 18. März 2010

Praktikum im Europäischen Parlament

Am 15. März startete die Anmeldephase für fünfmonatige bezahlte Praktika im Europäischen Parlament. Da das EP die Chancengleichheit fördert, werden Frauen und Männer mit Behinderungen ermutigt, sich für die Praktikumsprogramme zu bewerben.

Praktikanten werden in den EU Institutionen oft auf Französisch als "Stagieres" bezeichnet und gehören zum alltäglichen Leben in den Fluren der EU dazu. Sie bringen frische Ideen und viel Enthusiasmus in ihre Arbeit ein, leben und arbeiten sehr intensiv während ihres fünfmonatigen Aufenthalts und schließen oft internationale Freundschaften, die ein Leben lang halten.

Bezahlte Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten und können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Praktikum nicht zur weiteren Beschäftigung beim Europäischen Parlament berechtigt. Beamte werden auf der Grundlage von Auswahlverfahren eingestellt, die von der EPSO durchgeführt werden, und Vertragsbedienstete auf der Grundlage von Aufforderungen zur Interessenbekundung, die von der EPSO veröffentlicht werden.

 

Praktika Allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus

Bezahlte Praktika werden ausschließlich an Hochschulabsolventen oder Absolventen gleichwertiger Einrichtungen vergeben. Sie sollen den Praktikanten die Möglichkeit eröffnen, die im Rahmen ihres Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.

Bewerber für ein Robert-Schuman-Praktikum, allgemeine Ausrichtung, müssen ferner im Rahmen des Erwerbs eines Hochschulabschlusses oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung nachweislich eine fundierte schriftliche Arbeit verfasst haben. Eines dieser Praktika kann im Rahmen eines 'Chris-Piening-Stipendiums' an einen Bewerber vergeben werden, dessen Arbeit sich mit den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten befasst.

Bewerber für ein Robert-Schuman-Praktikum, Ausrichtung Journalismus, müssen ferner ihre berufliche Kompetenz durch entsprechende Veröffentlichungen, durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder aber durch eine journalistische Ausbildung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt, anerkannt ist, nachweisen.

Bezahltes Praktikum für Menschen mit Behinderungen

Das Europäische Parlament bietet Menschen mit Behinderungen bezahlte Praktika als eine positive Maßnahme an, mit der das Ziel verfolgt wird, die Eingliederung behinderter Menschen in die Arbeitswelt zu erleichtern.

Diese Praktika stehen sowohl Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen. (Artikel 18 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, der die akademischen Qualifikationen betrifft, die für die Zulassung zu einem bezahlten Praktikum erforderlich sind, gilt somit für dieses Programm nicht.)

Das Hauptziel des Programms ist es, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle und wertvolle Arbeitserfahrung anzubieten, durch die ihnen Gelegenheit geboten wird, sich mit den Tätigkeiten des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.

 

Weitere Informationen: