EU-Arbeitszeitregelung soll auch für selbstständige LKW-Fahrer gelten
Für selbstständige LKW- und Busfahrer sollen dieselben Arbeitszeitregelungen gelten wie für solche, die in einem Angestelltenverhältnis stehen: Das hat am Mittwoch der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments bekräftigt und dem Plenum empfohlen, die von der Kommission vorgeschlagenen Ausnahmeregelung abzulehnen. Straßenverkehrssicherheit, fairer Wettbewerb innerhalb der Branche und Scheinselbstständigkeit waren Hauptthemen der vorangegangenen Debatte.
Der Beschäftigungsausschuss des Parlaments hat über den Vorschlag der Kommission abgestimmt, wonach selbstständige LKW-Fahrer von einer 2002 erlassenen Arbeitszeitrichtlinie für die Transportunternehmen ausgenommen werden sollten.
Der Vorschlag der Kommission würde die Begrenzung der Arbeitszeit außerhalb der Fahrzeiten aufheben. Maximale Fahrzeiten werden bereits durch andere Vorschriften geregelt.
Die von Sozialdemokraten, Grünen und Vereinigter Linke eingebrachten Anträge, die den Vorschlag der Kommission zurückwiesen, wurden mit 30 zu 19 Stimmen angenommen.
"Die heutige Abstimmung ist ein großer Erfolg für ein sozialeres Europa. Der Ausschuss hat sich heute erneut dafür ausgesprochen, die Sicherheit auf den Straßen Europas über reines Gewinninteresse zu stellen", sagte die deutsche Grünen-Abgeordnete Elisabeth Schroedter, stellvertretende Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses, nach der Abstimmung.
"Die Arbeitszeiten von Selbstständigen kann man nicht regulieren"
Im Vorfeld der Abstimmung herrschten jedoch durchaus geteilte Meinungen zum Thema. Berichterstatterin Edit Bauer (Europäische Volkspartei) unterstützte den Vorschlag der Kommission: "Meiner Meinung nach war es falsch, die Arbeitszeitregelung für Selbstständige in der Richtlinie von 2002 zu erfassen." In der Regelung der Arbeitsfall sieht die slowakische Europa-Abgeordnete einen unguten Präzedenzfall.
Scheinständigkeit
Der Vorschlag der Kommission befasste sich auch mit dem Problem der sogenannten Scheinselbständigkeit - in diesem Falle Fahrer, die selbstständig sind, de facto jedoch nur für einen einzigen Fuhrunternehmer als Kunden arbeiten. Für Edit Bauer ließe sich das Problem durch eine genauere Definition von Selbstständigkeit lösen.
"Unfairer Wettbewerb und unsichere Straßen"
Der britische Europaabgeordnete Steven Hughes (Sozialisten und Demokraten) sieht dies anders: " Wenn wir die Selbständigen nicht in die Regelung einbeziehen, würden die unterschiedlichen Maßstäbe zu unfairem Wettbewerb und zu weiteren Fällen von Scheinselbstständigkeit führen."
Außerdem führe die Nichteinbeziehung von Selbstständigen zu unsicheren Straßen, da so 86-Stundenwoche möglich wären: "Müdigkeit ist tödlich, da macht es keinen Unterschied, ob der Fahrer angestellt oder selbstständig ist."
Das Plenum beschäftigt sich voraussichtlich Mitte Juni mit der Frage.






















