Flüchtlingsfonds: 6000 € pro Person für freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten
Die EU-Staaten steuern weltweit zur so genannten "Neuansiedlung" von Flüchtlingen viel weniger bei als etwa die Vereinigten Staaten, Australien oder Kanada. Geht es nach einem vom Parlament geänderten Gesetzesentwurf, sollen Mitgliedstaaten nun bis zu 6000 € pro Person für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten erhalten. Außerdem billigen die Europaabgeordneten die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen.

Die EU hat 2008 nur 6,7% der weltweiten Neuansiedlung von Flüchtlingen übernommen (4378 Personen). Momentan beteiligen sich nur zehn EU-Mitgliedstaaten beständig an einem Neuansiedlungsprogramm. Andere Länder stellen vor allem in Notfällen Plätze zur Verfügung, wie etwa Deutschland, das vor kurzem zusagte, 2500 von Syrien und Jordanien kommende irakische Flüchtlinge aufzunehmen.
Um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, sich an der Neuansiedlung zu beteiligen, schlagen die Abgeordneten eine Unterstützung von 6000 € pro neu angesiedelter Person im ersten Jahr, 5000 € im zweiten Jahr und 4000 € für die darauffolgenden Jahre vor. Der zusätzliche Betrag der ersten beiden Jahre soll in die Entwicklung eines nachhaltigen Neuansiedlungsprogramms investiert werden.
Für das Neuansiedlungsprogramm sollen einige Prioritätskategorien gelten, über die sich Parlament und Rat jedoch uneins sind. Die EU-Abgeordneten wollen Kinder und Frauen, denen Gewalt oder Ausbeutung droht, unbegleitete Minderjährige, Personen, die umfangreiche medizinische Betreuung benötigen und Überlebende von Gewalt und Folter vordringlich behandeln. Der Rat hingegen möchte die Prioritäten in Bezug auf die geografische Herkunft und der Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge setzen.
Das Parlament hat den entsprechenden Bericht von Rui TAVARES (VEL/NGL, Portugal) zum "Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013" am Dienstag mit 512 Ja-Stimmen bei 81 Ablehnungen und 7 Enthaltungen angenommen.
Errichtung eines Büros zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in Asylfragen
Das Parlament hat darüber hinaus den Bericht der britischen Abgeordneten Jean LAMBERT (Grüne/EFA, Vereinigtes Königreich) über die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen in zweiter Lesung angenommen. Das Büro, das in La Valletta auf Malta errichtet werden soll, wird fachkundige Unterstützung für Mitgliedstaaten bereitstellen und darauf achten, dass nationale Behörden verstärkt zusammenarbeiten. Überdies wird es besonders stark betroffene Mitgliedstaaten administrativ unterstützen. Das Parlament und der Rat haben sich in zweiter Lesung darauf geeinigt, das Büro zu beauftragen, den Informationsaustausch über Neuansiedlungsaktionen der Mitgliedstaaten zu koordinieren.















