EU-Petitionen 2010: EU-BürgerInnen reichen 1655 Petitionen ein
Ein Großteil der Petitionen an das Europäische Parlament beschäftigt sich mit Menschenrechts- und Umweltfragen. Immer mehr EU-BürgerInnen nutzen auch das Internet, um die Umsetzung von EU-Recht zu beanstanden und das Parlament zum Handeln aufzufordern.
Im Lauf der Zeit wuchsen die Kompetenzen des EU-Parlaments, damit stieg auch die Zahl der Bürgeranfragen. Die Vorläuferin des EU-Parlaments, die Europäische Parlamentarische Versammlung, bekam von 1958 bis 1974 nie mehr als zehn Anfragen pro Jahr. Das EU-Parlament erhielt 2010 insgesamt 1655 Petitionen, 14 % weniger als 2009.
Der spanische EU-Abgeordnete Willy Meyer von der Fraktion der Linken ist verantwortlich für den Jahresbericht des Petitionsausschusses. Seinen Zahlen zufolge sind fast die Hälfte (48 %) aller Petitionen unzulässig, da sie nicht genuine EU-Kompetenzen betreffen. Nicht behandelt werden etwa Petitionen zu internen Angelegenheiten eines EU-Staates wie Urteile nationaler Gerichte oder zur Arbeit anderer Institutionen wie des Europarates.
Fokus auf Umweltschutz und Menschenrechten
Zulässige Anfragen decken ein breites Spektrum ab. So wiesen Europas BürgerInnen zum Beispiel auf Betrug mit Firmenverzeichnissen hin, beklagten Verletzungen der EU-Umweltschutzgesetze, stritten für die EU-weite Anerkennung von Berufsabschlüssen und forderten bessere Lebensmittelkennzeichnung.
Umweltschutz- und Menschenrechtsfragen bildeten den Schwerpunkt der Petitionen. Die Hälfte aller Bürgereingaben betraf entweder die gesamte EU oder Spanien, Deutschland und Italien. Die meisten Petitionen stammten von Deutschen, Spaniern, Italienern, Rumänen und Polen. Eher zurückhaltend zeigten sich Esten, Slowenen und Slowaken. Seit einigen Jahren wird ein Großteil der Petitionen im Internet eingereicht, 2010 allein 63 %.
Die neue Bürgerinitiative ab 2012
Petitionen sind aber nicht die einzige Möglichkeit für Bürger, sich an direkt an die EU zu wenden. Der Vertrag von Lissabon sieht ab April 2012 auch Bürgerinitiativen vor. Während Petitionen Beschwerden über die Verletzung bestehenden EU-Rechtes sind, geben Bürgerinitiativen die Gelegenheit, neue EU-Gesetzgebung anzustoßen.
Dafür müssen mindestens sieben EU-BürgerInnen aus sieben Staaten der Union innerhalb eines Jahres Unterschriften sammeln. Bekommen sie mehr als eine Million Unterschriften, muss sich die EU-Kommission mit dem Inhalt der Bürgerinitiative befassen. Sie hat dann drei Monate Zeit zu entscheiden, ob und wie sie die Initiative in einen EU-Gesetzesvorschlag umsetzt. Damit sollen die EU-BürgerInnen besser in die Gesetzgebung einbezogen werden. Das Warten auf die erste erfolgreiche Bürgerinitiative hat begonnen.
Der Petitionsausschuss wird am 14. Juni über Meyers Bericht abstimmen, das Plenum behandelt ihn am 4. Juli. Für mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung hat die EU 2013 zum Jahr der Bürgerrechte ausgerufen.






















