Modell Europa

Die Geschichte Europas ist über weite Strecken von Nationalismus und Rivalität zwischen den europäischen Staaten und in der Folge von Kriegen und bewaffneten Konflikten gekennzeichnet. Als die führenden Politiker Frankreichs und Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Schwerindustrie einer gemeinsamen Kontrolle unterstellten, taten sie den ersten Schritt zur Europäischen Einigung.

Die Europäische Integration ist also in erster Linie ein Friedensprojekt. Ein funktionierendes Wirtschaftssystem, Wohlstand und soziale Sicherheit sind die wichtigsten Säulen einer friedlichen gesellschaftlichen Entwicklung.

Der europäische Binnenmarkt mit seinen vier Freiheiten - Freiheit des Personenverkehrs, des Kapitals, der Waren und der Dienstleistungen - war ein wichtiges Projekt auf dem Weg zu einem gemeinsamen friedlichen Europa.

Die gemeinsame Währung, der Euro, ist heute das stärkste Zeichen für die wirtschaftliche Einheit Europas. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten aber auch die politische Union vorangetrieben: Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen soll Europa nach außen noch stabiler und nach innen noch sicherer machen.

Superstaat Europa

Die Europäischen Verträge legen die Aufgaben der Europäischen Union und ihrer Organe fest, doch sind sie mit einer Staatsverfassung, wie zum Beispiel der österreichischen Bundesverfassung, nicht vergleichbar. Die Europäische Union ist kein richtiger Staat mit einer gemeinsamen Regierung, sondern vielmehr ein Verbund von selbständigen Staaten und eine Solidaritätsgemeinschaft, die die kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt bewahrt.

Die Europäische Union ist aber auch keine internationale Organisation, wie etwa die UNO, weil die Mitgliedstaaten freiwillig staatliche Souveränität auf Gemeinschaftsebene übertragen haben.

Auf der Basis der bestehenden Verträge garantiert die Europäische Union

  • die nationale Identität der Mitgliedstaaten
  • den Grundsatz der Subsidiarität (EU regelt, was nicht besser auf regionaler/nationaler Ebene geregelt werden kann)
  • die Grundrechte der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und
  • die Offenheit der Union für weitere Mitglieder.