Geschichte

Im Pariser Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) wurde eine Versammlung vorgesehen, die aus 78 Abgeordneten der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bestand. Die Versammlung hatte ausschließlich beratende Funktion.

Mit den sogenannten Römischen Verträgen (1957) wuchs die Zahl der Abgeordneten auf 142. Seit 1962 heißt die Versammlung "Europäisches Parlament"; diese Bezeichnung wurde jedoch erst 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte offiziell in die Verträge aufgenommen. Seit 1979 wird das Europäische Parlament alle 5 Jahre in direkter Wahl von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

In den Anfangsjahren der Europäischen Gemeinschaft hatte das Europäische Parlament durch das Verfahren der Konsultation lediglich beratende Funktion. Wirkliche legislative Befugnisse erhielt es erst 1971. Seither ist es an der Haushaltsgesetzgebung der Gemeinschaft entscheidend beteiligt. Es verabschiedet das endgültige Budget, und hat auch das Recht, dieses abzulehnen.

Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 erweiterte die Befugnisse des Europäischen Parlaments wesentlich, auch über den Haushaltsbereich hinaus. Das Verfahren der Zusammenarbeit beteiligte das Parlament an wesentlichen Politikbereichen, etwa an der Errichtung des Binnenmarktes. Ebenso bedürfen seither Beitritts- und Assoziierungsverträge der Zustimmung des Parlaments.

Im Vertrag über die Europäische Union wurden die Befugnisse und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments neuerlich erweitert. Dieser Vertrag führte das Mitentscheidungsverfahren, bei dem das Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der Europäischen Union legislative Entscheidungen trifft, für zahlreiche Politikbereiche ein. Ebenso muß sich die Europäische Kommission seither einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen.

Außerdem kann das Europäische Parlament die Kommission durch ein Mißtrauensvotum geschlossen zum Rücktritt zwingen.

Der Vertrag von Amsterdam dehnte die Mitentscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments auf beinahe alle Politikbereiche der Union aus. Das Verfahren selbst wurde bedeutend vereinfacht. Mit dem Amsterdamer Vertrag ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments bereits für die Benennung des Kommissionspräsidenten notwendig.

Durch den Vertrag von Nizza wurden die Europäischen Institutionen auf die Erweiterung vorbereitet, die Anzahl der Mitglieder der europäischen Volksvertretung wurde neu geregelt.

Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wurde nicht nur die legislative Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt, denn auch die Haushaltsbefugnis des Parlaments wurde auf sämtliche Ausgaben der EU ausgeweitet.