Der neue EU Vertrag
Ein großer Fortschritt zu einer handlungsfähigeren und demokratischeren Europäischen Union
Der sogenannte Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von allen Staats- und Regierungschefs unterzeichnet und soll nun bis zu den Europawahlen 2009 von den jeweiligen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Der Österreichische Nationalrat hat am 9. April 2008 mit großer Mehrheit für den neuen EU-Vertrag gestimmt, der die Union demokratischer und effizienter machen soll. Die Abstimmung im Bundesrat, der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments, ist ebenfalls bereits erfolgt.
Der Bundespräsident hat die Ratifikationsurkunde unterzeichnet, sodass der Ratifikationsprozess seitens Österreichs abgeschlossen ist.
Das Europäische Parlament als direkt gewählte Vertretung der BürgerInnen wird durch den Reformvertrag weiter gestärkt.
Der neue Vertrag ändert nicht alles in der EU, sondern überarbeitet die bestehenden EU-Verträge, nämlich den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, welcher in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt werden soll.
Dennoch bringt er eine Reihe von wichtigen Neuregelungen. Damit soll die Europäische Union fit gemacht werden, um auch mit 27 Mitgliedern und auch nach weiteren möglichen Erweiterungsschritten die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfolgreich bewältigen zu können.
Die wichtigsten Neuregelungen - eine Zusammenfassung:
Mehr Demokratie in Europa
Mit dem neuen Vertrag werden die Rechte des Europäischen Parlaments erheblich ausgeweitet. Das Parlament erhält in beinahe allen Bereichen der gemeinschaftlichen Gesetzgebung ein Mitentscheidungsrecht und sieht seine politische Rolle erheblich gestärkt. So wird das Parlament in ganz entscheidenden Bereichen wie etwa der Justiz- und Innenpolitik in Zukunft mehr Mitspracherecht besitzen. Insgesamt wird das EU-Parlament nach den Europäischen Wahlen 2009 statt bisher 785 nur noch 751 Sitze umfassen, wobei das Gewicht kleinerer und mittelgroßer Länder gestärkt wird. Österreich erhält dabei einen Sitz mehr als bisher und wird mit 19 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein.
Die Charta der Grundrechte wird rechtlich verbindlich. Menschenrechte, Grundrechte für Ältere, Kinder und Familien sowie die sozialen Grundrechte können nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof geltend gemacht werden.
Eine neue Form des europäischen Bürgerbegehrens bringt ein Mehr an unmittelbarer Demokratie und Mitgestaltungsmöglichkeit für die Bürger. Aber auch die nationalen Parlamente werden aufgewertet und erhalten ein direktes Mitspracherecht im europäischen Gesetzgebungsprozess.
Eine handlungsfähigere Union
Für die Entscheidungsfindung im Rat der Europäischen Union gilt in Hinkunft eine neue Regel, das Prinzip der doppelten Mehrheit. Dies bedeutet, dass 55% der Mitgliedstaaten und 65% der EU-Bevölkerung hinter einem EU-Gesetzgebungsvorschlag stehen müssen, damit dieser mit qualifizierter Mehrheit angenommen wird). Dieses neue Abstimmungssystem wird jedoch erst ab 2014 in Kraft treten, mit einer zusätzlichen Übergangsperiode bis 2017, während der zusätzliche Bestimmungen gelten, mit denen eine Entscheidung einfacher zu blockieren sein wird.
Zudem werden Entscheidungen im Rat häufiger als bisher mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. So wird die qualifizierte Mehrheitsabstimmung auf 40 neue Politikbereiche ausgeweitet, besonders solche, die in Zusammenhang stehen mit Asyl, Einwanderung, polizeilicher Zusammenarbeit und justizieller Kooperation in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Ein Präsident des Europäischen Rates leitet die Sitzungen des Staats- und Regierungschefs und bereitet diese vor. Er wird für zweieinhalb Jahre gewählt.
Ein Hoher Repräsentant der EU für Äußere Angelegenheiten und Sicherheitspolitik wird die Europäische Union nach außen vertreten. Dieser neue "Außenminister" ersetzt den gegenwärtigen Repräsentanten für Außenpolitik und den Kommissar für Außenbeziehungen und wird der Europäischen Kommission als Vizepräsident angehören. Er soll von einem Auswärtigen Dienst der EU in dem Ratssekretariat, die Europäische Kommission und Diplomaten der nationalen auswärtigen Dienste im Team zusammenarbeiten, unterstützt werden. Der Hohe Vertreter leitet überdies den Ministerrat für auswärtige Beziehungen. Er soll auch EU-Positionen im Sicherheitsrat der UNO erläutern.
Ab 2014 wird die Europäische Kommission verkleinert, damit sie noch effizienter arbeiten kann. Dabei ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Kommissarinnen und Kommissare kein Mitgliedstaat bevorzugt und keiner benachteiligt wird. Der EK-Präsident bekommt unter anderem die Möglichkeit, ein Mitglied der Kommission ohne langwieriges Verfahren zum Rücktritt zu veranlassen, wenn dies erforderlich werden sollte.
Klare Zuständigkeiten
Der neue Vertrag bringt eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten. Erstmals wird es eine genaue Zuordnung dieser Zuständigkeiten geben. So wird klargestellt, dass öffentliche Dienstleistungen - ob von wirtschaftlichem oder von nicht-wirtschaftlichem Interesse - in die Zuständigkeit der nationalen bzw. regionalen oder lokalen Behörden fallen.
Im Vertrag wird auch erstmals festgehalten, dass die Übertragung von Kompetenzen an die EU keine Einbahnstraße ist, sondern dass sie von den Mitgliedstaaten auch wieder zurückgenommen werden können. Außerdem können die nationalen Parlamente Einwände gegen Vorschläge für neue Bestimmungen erheben, wenn diese ihrer Ansicht nach die EU-Zuständigkeiten überschreiten würden. Grundsätzlich sollen nämlich regionale oder lokale Probleme auch auf diesen Ebenen gelöst werden (Subsidiaritätsprinzip).
Dafür erhält die Europäische Union neue Zuständigkeiten in Bereichen, in denen diese mit einem nachweisbaren Mehrwert tätig werden kann. Die Sicherheit der Energieversorgung und der Kampf gegen den Klimawandel sind so zwei neue Themenbereiche, in denen die Europäische Union mit gemeinsamen Maßnahmen ein Plus für die Menschen erreichen kann.
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Der Weg zum Reformvertrag
Am 23. Juli 2007 begann unter portugiesischer Rats-Präsidentschaft die Regierungskonferenz zu einem Europäischen Reformvertrag. Neben Regierungsvertretern der 27 Mitgliedsstaaten und Vertretern der EU-Kommission, nehmen auch die Europaabgeordneten Elmar Brok, Enrique Barón Crespo und Andrew Duff teil, wodurch das Europäische Parlament stärker als jemals zuvor in einer Regierungskonferenz vertreten ist.
Diese Regierungskonferenz ist Ergebnis des Brüsseler EU-Gipfels vom 21. und 22. Juni, der unter deutschem Vorsitz stattgefunden hat und bei dem Staats- und Regierungschefs die Kernpunkte für einen zukünftigen Reformvertrag vereinbarten: Anstelle eines neuen Verfassungsvertrages soll die EU und deren Institutionen mit einem EU-Reformvertrag handlungsfähiger, demokratischer und transparenter werden. Das Parlament befürwortete in einer Entschließung den Inhalt des Mandats sowie die Eröffnung der Regierungskonferenz mit großer Mehrheit. In derselben Entschließung unterstrich das Europäische Parlament seine Absicht, die Verhandlungen während im Rahmen dieser Regierungskonferenz für die Öffentlichkeit transparent zu gestalten.
Ziel der Regierungskonferenz war es, das Mandat des Europäischen Rates ohne inhaltliche Veränderung zu einem neuen Vertrag zu formen. Die Staats- und Regierungschefs haben bei ihrer Tagung am 18./19. Oktober 2007 einen neuen EU-Vertrag angenommen, der die Union demokratischer und effizienter machen soll. Der "Vertrag von Lissabon" ersetzt dabei die gescheiterte EU-Verfassung. Er wurde am 13. Dezember unterzeichnet und soll dann bis zu den Europawahlen 2009 von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
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Europäischer Konvent
Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union wurde von den EU Staats- und Regierungschefs bei der Regierungskonferenz in Nizza 2000 eingeleitet. Mit der Erklärung von Laeken 2001 beauftragten die Staats- und Regierungschefs den europäischen Konvent Vorschläge für die EU mit künftig mindestens 25 Mitgliedern auszuarbeiten und den Weg zu einer Verfassung zu ebnen.
Die Ergebnisse des europäischen Konvents waren erstmals Ausgangsdokument für die anschließende Regierungskonferenz sein. Bisher waren Verträge und Vertragsänderungen nur auf Regierungsebene ausgearbeitet worden.
Der europäische Konvent war ein überwiegend parlamentarisch besetztes Forum, das in seinen öffentlichen Debatten mögliche Zukunftsszenarien für Europa entwarf. Die insgesamt 105 Konventsmitglieder und ebenso vielen stellvertretenden Mitglieder waren Europaabgeordnete, Mitglieder nationaler Parlamente, Vertreter der Staats- und Regierungschefs sowie Mitglieder der Europäischen Kommission. Dazu kamen Vertreter der zehn neuen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten.
Das Europäische Parlament war mit insgesamt 16 Konventsmitgliedern vertreten, unter ihnen der österreichische Europaabgeordnete Johannes Voggenhuber. Unter den stellvertretenden Konventsmitgliedern waren die österreichischen Europaabgeordneten Maria Berger und Reinhard Rack.
Das österreichische Parlament wurde durch Caspar Einem und Reinhard Bösch, die Bundesregierung durch Hannes Farnleitner repräsentiert.
Innerhalb von 16 Monaten, von Ende Februar 2002 bis Juli 2003, erarbeitete der europäische Konvent in öffentlichen Sitzungen einen Entwurf für eine europäische Verfassung.
Die Zivilgesellschaft begleitete in Form von Diskussionsforen die Entwicklungen im Konvent und war somit direktes Bindeglied zwischen dem Konvent und den Bürgern. Der Verfassungsentwurf wurde von den Konventsmitgliedern im Konsens angenommen und am 18. Juli 2003 den Staats- und Regierungschefs in Rom übergeben.
Regierungskonferenz
Der Verfassungsentwurf des Konvents bildete die Grundlage für die Regierungskonferenz von Oktober bis Dezember 2003 unter italienischer Ratspräsidentschaft. An der Regierungskonferenz nahmen Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und Regierungsvertreter der damaligen 15 EU-Mitgliedstaaten teil. Auch die zehn neuen Mitgliedstaaten waren bei der Konferenz vertreten und hatten Beobachterstatus.
Bei der Regierungskonferenz wurde mit dem Ziel über die Ergebnisse des Konvents beraten, einen beschlussreifen Verfassungsvertrag auszuhandeln - noch vor der Erweiterung am 1. Mai und den Europawahlen im Juni 2004. Nach zweimonatigen Verhandlungen kam es beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 12. und 13. Dezember 2003 in Brüssel allerdings zu keiner Einigung über eine endgültige europäische Verfassung. Meinungsverschiedenheiten wie zum Beispiel die künftige Stimmengewichtung im Ministerrat ließen die Konferenz scheitern.
Ab Jänner 2004 wurden die Verhandlungen unter der irischen Ratspräsidentschaft fortgeführt. Die Einigung auf den endgültigen Verfassungstext erfolgte bei einem Gipfeltreffen in Brüssel am 18. Juni 2004. Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa.















