Zuständigkeiten

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in den Verträgen der EU genau festgelegt, in welchen Bereichen die Europäischen Union tätig werden kann, das heißt, in welchen Politikfeldern sie Souveränität an die EU Organe abgeben. Insgesamt lassen sich drei verschiedene Arten von Zuständigkeiten in der EU unterscheiden:

Ausschließliche Zuständigkeiten

In diesen Bereichen hat die EU allein das Recht, Gesetze zu erlassen, die dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Dies gilt für den Wettbewerb im Binnenmarkt, die Zollunion und die Aussenhandelspolitik. Die Politikbereiche werden daher gemeinschaftliche Politikbereiche genannt und sind in den Verträgen genau aufgelistet.

Geteilte Zuständigkeiten

Hier kann die Europäische Union nur dann als Gesetzgeber tätig werden, wenn die Mitgliedstaaten ein bestimmtes Problem auf nationaler Ebene unzureichend lösen können. Die Organe der EU müssen daher das sogenannte Subsidiaritätsprinzip beachten. Die meisten Politikbereiche wie die Umweltpolitik, der Konsumentenschutz, die Landwirtschaft und die Verkehrspolitik fallen in diese Kategorie.

Ergänzende Zuständigkeiten

In diesen Bereichen möchte die Europäische Union zwar die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen oder unterstützen, Gesetzgeber bleiben aber die einzelnen Mitgliedstaaten. In diese Kategorie fallen die Bereiche Wirtschaftspolitik, Beschäftigung, Bildung, Kultur sowie Forschung und Entwicklung.