Kriterien und Weg zum Beitritt

Kriterien regeln den Beitritt

Nach Art. 49 des Vertrages über die Europäische Union kann jeder Europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie sowie der Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten achtet, beantragen, Mitglied der Union zu werden.

Beim Europäischen Rat in Kopenhagen wurden 1993 die Grundbedingungen für eine Mitgliedschaft, die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", aufgestellt:

1) politisches Kriterium: Vorhandensein stabiler Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten;

2) wirtschaftliches Kriterium: Entwicklung einer tragfähigen Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Binnenmarktkräften der EU standhalten kann;

3) gemeinschaftlicher Besitzstand (acquis communautaire): Fähigkeit der Beitrittskandidaten, Verpflichtungen, die sich aus dem Beitritt ergeben zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.

Der Weg zum Beitritt

Erfüllt ein Bewerberland die politischen Voraussetzungen für einen Beitritt zur Europäischen Union können Verhandlungen aufgenommen werden. Die EU unterstützt den Beitrittskandidaten bei der Übernahme des gemeinsamen Rechtsbestandes der Gemeinschaft, des sogenannten acquis communautaire. Der acquis ist in insgesamt 31 Verhandlungskapitel unterteilt und reicht vom freien Warenverkehr bis zu Finanz- und Haushaltsbestimmungen. Jedes Kapitel wird mit dem Beitrittskandidaten einzeln verhandelt und bei Bedarf können Übergangsregelungen vereinbart werden. Zugleich bietet die EU finanzielle Unterstützung an, um die Infrastruktur und Wirtschaft im Bewerberland zu verbessern. Das Europäische Parlament begleitet gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Rat den gesamten Verhandlungsprozess.

Wie rasch ein Bewerberland der EU beitreten kann, hängt vor allem von seiner Vorbereitung und seiner eigenen Leistung während der Verhandlungen ab. Die Ergebnisse werden in einem Beitrittsvertrag festgehalten, der dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt wird. Danach sind die EU Mitgliedstaaten und das Beitrittsland aufgerufen, den Vertrag zu ratifizieren. Nach dem Ratifizierungsprozess tritt der Beitrittsvertrag in Kraft und das Bewerberland wird Mitglied der EU.

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