Rolle des Europäischen Parlaments

EP und Erweiterung

Schlüsselrolle bei der Erweiterung

Keine Erweiterung ohne das Europäische Parlament. Die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Europäische Union wird im Europaparlament getroffen. Nach Art. 49 des EU-Vertrags bedarf jede Erweiterung der Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.

Das Europäische Parlament ist aktiver Beobachter der Beitrittsverhandlungen und bewertet regelmäßig den Stand der Verhandlungen. Die Kommission hat die Aufgabe, das Europäische Parlament über alle wichtigen Phasen der Beitrittsverhandlungen zu informieren. Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten für die Aufnahme, die Überwachung und den Abschluss der Beitrittsverhandlungen zuständig. Der direkte Kontakt zwischen dem Europaparlament und dem Parlament des Beitrittskandidaten läuft über einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss, in dem Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Parlamentariern aus dem Beitrittsland zusammentreffen. Die Arbeit im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss hilft dem Europaparlament, die Beitrittsstrategie und die Verhandlungen zu kontrollieren. In den Fachausschüssen des Europaparlaments werden sektorspezifische Angelegenheiten verfolgt und Stellungnahmen erarbeitet.

Eine große Rolle spielt das Europaparlament auch beim finanziellen Aspekt der Erweiterung. Denn als Haushaltsbehörde bewilligen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam alle Ausgaben der EU.

Erweiterungen hängen auch von der Aufnahmefähigkeit der EU ab

Das Europäische Parlament steht Erweiterungen generell offen gegenüber. Aufgrund der Entwicklungen der jüngsten Zeit hat sich jedoch mittlerweile eine gewisse Skepsis eingeschlichen.

Das Europäische Parlament hat seine aktuelle Haltung zur Erweiterung bereits 2006 in einem Bericht des deutschen EVP-Abgeordneten Elmar Brok über das Strategiepapier der EU-Kommission zur Erweiterung festgehalten. Darin heißt es: "Aufgrund der Sackgasse, in der sich der Ratifizierungsprozess der Verfassung derzeit befindet, kann die EU ihre Aufnahmekapazitäten nicht erhöhen".

Zwar soll die EU ihre eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich des möglichen Beitritts der Türkei, Kroatiens und der Länder des westlichen Balkans einhalten. Es ist jedoch zu bedenken, dass nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien erst dann wieder weitere Länder aufgenommen werden sollten, wenn sich die bestehenden EU-Staaten auf eine Vertragreform einigen. Im jetzt gültigen Vertrag von Nizza ist das bereits festgeschrieben. Laut den damaligen Formulierungen ist der Vertrag nur auf maximal 27 Staaten anwendbar. Mit Blick auf etwaige zukünftige Beitritte erinnert das Europäische Parlament daran, dass die Aufnahmefähigkeit der EU "eine der ursprünglichen Bedingungen für den Beitritt neuer Länder bleiben wird". Hierfür sei es auch notwendig, den "Charakter der Europäischen Union, einschließlich ihrer geografischen Grenzen" festzulegen.

 

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