Europäische Kommission
Europäische Kommission - Hüterin der Verträge
Die Europäische Kommission wird oft der Motor der Europäischen Integration genannt, weil sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig ist. Sie handelt allein im Interesse der Gemeinschaft und unterliegt keinerlei Weisungen von den Mitgliedstaaten.
Die Kommission besitzt das alleinige Initiativrecht, es ist daher ihre Aufgabe, dem Rat und dem Parlament Gesetzesvorschläge in den gemeinschaftlichen Politikbereichen vorzuschlagen. Als Hüterin der Verträge wacht die Kommission über die korrekte Anwendung der Verordnungen und Richtlinien, die von Europäischen Parlament und Rat beschlossen werden.
Sie kann den Gerichtshof anrufen, wenn sie begründeten Verdacht hat, dass Gemeinschaftsrecht verletzt wird. Als Exekutivorgan ist sie auch für die Durchführung der Gemeinschaftspolitiken zuständig, zum Beispiel im Bereich der Entwicklungshilfe und der Forschung und Technologie.
Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für fünf Jahre ernannt. Seit dem Vertrag von Amsterdam hat das Europäische Parlament ein Zustimmungsrecht bei der Ernennung des Präsidenten der Kommission. Im Anschluss daran benennen die Regierungen der Mitgliedstaaten im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten die übrigen Mitglieder der Kommission.
Das gesamte Kollegium stellt sich dann wiederum einer Abstimmung im Europäischen Parlament. Die Kommission ist auch während ihrer Tätigkeit dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich, welches die Kommission im Wege eines Misstrauensantrags geschlossen zum Rücktritt veranlassen kann. Dieser Fall ist bisher jedoch noch nicht eingetreten.





















