Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament - Stimme der Bürgerinnen und Bürger

Das Europäische Parlament ist weltweit die einzige multinationale parlamentarische Versammlung und das einzige Organ der Europäischen Union, das direkt gewählt wird. Es vertritt etwa 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedstaaten der EU. Wahlen zum Europaschen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Nach der letzten Wahl 2009 zählt das Parlament 752 Abgeordnete, die sich auf der Grundlage ihrer politischen Ausrichtung und nicht nach Staatsangehörigkeit zu Fraktionen zusammenschließen.

Der offizielle Sitz des Europäischen Parlaments befindet sich in Straßburg an der Grenze zwischen Frankreich und Deutschland; die Stadt Straßburg symbolisiert die Aussöhnung Europas nach den beiden Weltkriegen. Entsprechend dem Beschluss der Mitgliedstaaten der EU hält das Parlament jedes Jahr zwölf Plenartagungen in Straßburg ab. Die Abgeordneten treten auch in Brüssel zu Ausschusssitzungen zusammen, wo ebenfalls zusätzliche Plenartagungen abgehalten werden können. Die Debatten werden in allen Amtssprachen der EU abgehalten, was das Engagement des Parlaments für eine vielfältige und multikulturelle Union widerspiegelt ... "in Vielfalt geeint"!

Das Parlament ist gemeinsam mit dem Rat Gesetzgeber auf europäischer Ebene: Es wirkt an der Ausarbeitung der Richtlinien und Verordnungen der Gemeinschaft mit, indem es zu den Vorschlägen der Kommission Stellung nimmt und diese unter Umständen auffordert, ihren Vorschlag unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments zu ändern.

Gemeinsam mit dem Rat verabschiedet das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan, den die Mitglieder des Europaparlaments auch ablehnen können, wenn sie grobe Mängel feststellen. In der Vergangenheit hat das Europäische Parlament dies bereits mehrfach getan hat, und dadurch ein neues Haushaltsverfahren erzwungen. Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, ist die Haushaltsbefugnis des Parlaments auf sämtliche Ausgaben der EU ausgeweitet worden, einschließlich der Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik, bei denen der Rat (als Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten) bisher das letzte
Wort hatte.

Die legislative Rolle des Parlaments ist beträchtlich verstärkt worden: Es hat jetzt ebenso viel Gewicht wie der Rat bei der Festlegung der Rechtsakte in fast allen Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union. Vorher verabschiedeten die Abgeordneten Rechtsakte, die vor allem darauf abzielten, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der EU zu erleichtern bzw. die Umwelt und die Verbraucher zu schützen. Jetzt ist ihre Zustimmung ebenfalls unerlässlich beim Erlass von Rechtsakten in Bereichen wie der Landwirtschaft, der Fischerei, der Energie, dem Tourismus, der Kontrolle der Außengrenzen, der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und auch dem Katastrophenschutz. Der/die KandidatIn für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission wird von den Regierungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Europawahlen vorgeschlagen. Er wird anschließend vom Parlament gewählt. Die Kommission in ihrer Gesamtheit - einschließlich des/der Hohen Vertreters/Vertreterin für die Außenpolitik als Vizepräsident/Vizepräsidentin der Kommission - unterliegt dem Zustimmungsvotum des Parlaments. Die Kommission kann im Anschluss an ein von den europäischen Abgeordneten angenommenes Misstrauensvotum zum Rucktritt gezwungen werden.

Die Bürgerinnen und Burger können sich mit einer Petition an das Parlament wenden, um eine Beschwerde in einer Angelegenheit, die die Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften betrifft, vorzubringen. Die Abgeordneten wählen einen europäischen Burgerbeauftragten, der für die Prüfung von Beschwerden über Missstande in der Verwaltungstätigkeit der Einrichtungen und Organe der Union zuständig ist. Die Abgeordneten können außerdem einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Verstoß gegen europäisches Recht vorliegt.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden in einem einzigen Text bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte zusammengefasst, die bisher in verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Rechtsakten verankert waren. Da die Charta mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verbindlich geworden ist, nehmen die Abgeordneten auf sie Bezug, wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen in der EU anzuprangern.

Das Parlament übt ebenfalls Einfluss auf die Außenpolitik der Union aus. Alle internationalen Abkommen und sämtliche Erweiterungen der EU unterliegen künftig der Zustimmung der Abgeordneten. Die Umsetzung der Handelspolitik, der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe muss gemeinsam von Parlament und Rat beschlossen werden. Außerdem halten die Abgeordneten regelmäßig Aussprachen über die Menschenrechte ab und entsenden Beobachter in alle Teile der Welt, um den freien und fairen Charakter von Wahlen zu überprüfen.

 

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