Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament - Stimme der Bürger

Das Europäische Parlament ist die direkt gewählte Europäische Volksvertretung, die die Interessen der Bürger vertritt, als europäischer Gesetzgeber und EU-Haushaltsbehörde agiert, aber gleichzeitig auch die anderen EU-Organe kontrolliert.

Das Parlament ist gemeinsam mit dem Rat Gesetzgeber auf europäischer Ebene: Es wirkt an der Ausarbeitung der Richtlinien und Verordnungen der Gemeinschaft mit, indem es zu den Vorschlägen der Kommission Stellung nimmt und diese unter Umständen auffordert, ihren Vorschlag unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments zu ändern.

Gemeinsam mit dem Rat verabschiedet das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan, den die Mitglieder des Europaparlaments auch ablehnen können, wenn sie grobe Mängel feststellen. In der Vergangenheit hat das Europäische Parlament dies bereits mehrfach getan hat, und dadurch ein neues Haushaltsverfahren erzwungen.

Darüber hinaus ist das Parlament das demokratische Kontrollorgan der Gemeinschaft: Die Ernennung des Präsidenten der Kommission bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments; es kann die Kommission durch einen Misstrauensantrag auch zum Rücktritt veranlassen.

Es äußert sich zum Arbeitsprogramm der Kommission, richtet mündliche und schriftliche Anfragen an die Kommission und den Rat und kontrolliert gemeinsam mit dem Rechnungshof die ordnungsgemäße Verwendung von Budgetgeldern. Der amtierende Präsident des Europäischen Rates informiert die Mitglieder der europäischen Volksvertretung über die im Europäischen Rat erzielten Ergebnisse.

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