Rat der Europäischen Union
Rat der Europäischen Union - 27 Mitgliedstaaten suchen einen Kompromiss
Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist neben dem Europäischen Parlament das wichtigste Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan in der EU. Er setzt sich aus den für das jeweilige Thema der Tagesordnung zuständigen Minister der 27 Mitgliedstaaten zusammen. So gibt es den Rat der Außenminister, der Landwirtschaftsminister, der Verkehrsminister und der Umweltminister etc.
Die Präsidentschaft im Rat wird für die Dauer von sechs Monaten abwechselnd von den Mitgliedstaaten wahrgenommen.
Die Vertreter der Mitgliedstaaten beschließen im Rat alle wesentlichen Rechtsakte, d.h. Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, und teilen diese Rechtsetzungskompetenz je nach Politikbereich mit dem Europäischen Parlament. Auch die Haushaltsbefugnisse nimmt der Rat gemeinsam mit dem Parlament wahr.
Zusätzlich schließt der Rat internationale Abkommen ab, die zuvor von der Kommission ausgehandelt wurden, und koordiniert zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftspolitik die Vorgangsweise der Mitgliedstaaten. Sowohl in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik als auch bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit erlässt er die notwendigen Rechtsakte.
Den EU-Verträgen folgend, werden Beschlüsse entweder mit einfacher Mehrheit oder mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig getroffen. Für die qualifizierte Mehrheit werden die Stimmen der Mitgliedstaaten gewichtet, Österreich besitzt bei diesen Abstimmungen 10 Stimmen - siehe dazu die seit 1. November 2004 gültige Stimmgewichtung laut Vertrag von Nizza.
Seit dem Amsterdamer Vertrag gilt die qualifizierte Mehrheit für einen Großteil der EU-Gesetze. Einstimmigkeit ist weiterhin für sehr sensible Bereiche wie die Steuerpolitik erforderlich sowie für Vertragsänderungen oder den Beitritt eines neuen Staates.















