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Der Europäische Rat

Beim Europäischen Rat, der seit 1975 existiert, legen die Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten die großen Leitlinien der EU fest. Der Präsident der Kommission gehört dem Europäischen Rat, der mindestens zweimal jährlich zusammen trifft, ebenfalls an. Der Präsident des Europäischen Parlaments trifft mit den Mitgliedern jeweils zu einem Meinungsaustausch zusammen.

Der Europäische Rat ist Impulsgeber für die wichtigsten politischen Initiativen der Union und Schiedsorgan für Streitfragen. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik berät der Europäische Rat auch über die aktuellen Probleme der internationalen Politik.

Der Europäische Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg sichert eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts und ist dadurch die höchste Rechtsinstanz in der EU. Er kann gegen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane und Unternehmen vorgehen, wenn sie gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen. Der Gerichtshof kann auch auf Ersuchen eines nationalen Gerichts im sogenannten Vorabentscheidungsverfahren die Gemeinschaftsverträge auslegen.

Der Gerichtshof setzt sich aus 27 unabhängigen Richtern und 8 Generalanwälten zusammen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden. Auch Österreich hat einen Richter am EUGH, Dr. Peter Jann.

Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof, der seit dem Vertrag von Maastricht ein Organ der EU ist, besteht aus 27 Mitgliedern, die von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre ernannt werden. Er prüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Nach Abschluß eines jeden Haushaltsjahres erstattet er einen Jahresbericht.

Der Wirtschafts-und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss setzt sich aus 344 Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Interessen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens repräsentieren, zum Beispiel Konsumenten, Handwerker, Gewerkschaften und Unternehmer. Als beratendes Organ muß er im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses von der Kommission und dem Rat angehört werden. Darüber hinaus kann der Wirtschafts-und Sozialausschuss auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben.

Der Ausschuss der Regionen

Dem Ausschuss der Regionen gehören 344 Vertreter der regionalen und kommunalen Körperschaften an, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für vier Jahre ernannt werden. Die zwölf österreichischen Mitglieder werden von den Bundesländern, den Städten und Gemeinden entsandt. Der Ausschuss der Regionen handelt als beratendes Organ des Rates und der Kommission, wenn europäische Gesetze direkt die Regionen oder Kommunen betreffen.

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