Außenpolitik und Verteidigung

In den vergangenen 15 Jahren hat die Europäische Union immer wieder versucht, ihre Rolle in der Außen- und Sicherheitspolitik mit ihrem Gewicht als Handels- und Wirtschaftsmacht in Einklang zu bringen. Der Grundsatz einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde deshalb schon im Vertrag von Maastricht verankert.

Aber erst bei der nächsten Vertragsreform schuf die Union den Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, der für eine stärkere Koordinierung und ein geschlossenes Auftreten der Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene sorgen soll. Javier Solana, ehemaliger Generalsekretär der NATO, hat diese Funktion übernommen. Die EU hat darüber hinaus Sonderbeauftragte an einige internationale Brennpunkte entsandt, wie zum Beispiel in den Mittleren Osten, den Balkan und Afghanistan.

Die Petersberg-Aufgaben

Darüber hinaus hat die EU die sogenannten Petersberg-Aufgaben definiert, das ist eine Reihe von Aufgaben, die von militärischen EU-Kräften erfüllt werden könnten. Darunter sind humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen, Krisenmanagement und friedensschaffende Einsätze. Für diese Aufgaben möchten die Mitgliedstaaten erreichen, dass eine bis zu 60 000 Mann starke Truppe innerhalb von 60 Tagen mobilisiert und eingesetzt werden kann.

2003 erfolgte der erste Einsatz einer EU-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina, danach in Mazedonien.

Als Teil der GASP wurde darüber hinaus auch eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) geschaffen, die später auch die Schaffung einer gemeinsamen Verteidigungsstruktur ermöglichen sollte.

Schwierige Kompromissfindung

Obwohl sich die Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, prinzipiell an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik teilzunehmen, fällt es ihnen manchmal schwer, ihre nationale Position dem europäischen Interesse unterzuordnen. Daher gilt bei besonders wichtigen Entscheidungen immer noch das Einstimmigkeitsprinzip.

Auch wenn die Europäische Kommission und, in geringerem Maße, das Europäische Parlament in diese Entscheidungsprozesse einbezogen werden, bestimmen die Mitgliedstaaten den Kurs der GASP. Das Europäische Parlament richtet im Rahmen seiner beratenden Mitarbeit Anfragen und Empfehlungen an den Rat, der das Europäische Parlament zu den wichtigen Aspekten anhört. Es fordert jedoch eine stärkere Beteiligung, da sein Einfluss in diesem Politikbereich, etwa im Vergleich zu wirtschaftspolitischen Agenden, momentan noch relativ gering ist.

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