Die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger

Es gibt Staaten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern viele Vorschriften machen und wenig Freiheit lassen. Ein solcher Staat schreibt z.B. vor, welche Kleidung man tragen darf, was man lesen darf, wohin man reisen darf, welche Religion man haben muss, in welche Schulen man gehen darf, usw.

In Europa gibt es solche Staaten nicht mehr. In den europäischen Ländern haben die Menschen viel Freiheit und viele Rechte. Unsere Rechte und unsere Freiheit werden nur dort eingeschränkt, wo sie die Rechte, die Freiheit und das Leben der anderen gefährden. Wir dürfen zum Beispiel mit dem Auto fahren, so weit wir wollen. Aber wir dürfen nicht so schnell fahren, wie wir wollen, da wir damit andere Menschen gefährden.
Damit wir diese Freiheit und diese Rechte behalten, ist es wichtig, dass alle Staaten und Regierungen offiziell erklären, dass sie sie schützen wollen.

Aus diesem Grund wurde beim Europäischen Gipfeltreffen in Nizza im Dezember 2000 von allen Mitgliedsländern der EU die "Charta der Grundrechte" unterschrieben. In ihr steht, dass alle Menschen in der EU die gleichen Rechte haben. Alle haben zum Beispiel das Recht, die Sprache zu sprechen und die Religion zu haben, die sie wollen.

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