Der Europäische Bürgerbeauftragte
Wie überall gibt es natürlich auch Probleme zwischen den EU-Bürgern und den Behörden der EU. Ein solches Problem kann z. B. sein, dass ein Schüler um Informationen über Jugendaustauschprogramme bittet und diese nicht bekommt. Dann kann er sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden. Dieser prüft, warum die Informationen nicht gegeben wurden, und sorgt dafür, dass der Schüler sie erhält.
Der Europäische Bürgerbeauftragte beschäftigt sich nur mit Problemen zwischen den Bürgern und den Behörden der EU. Er wird alle 5 Jahre vom Europäischen Parlament gewählt und arbeitet wie dieses in Straßburg.





















