Die Europäische Kommission

Jeder Staat braucht auch eine Regierung, die die beschlossenen Gesetze durchführt und dafür sorgt, dass es den Bewohnern eines Staates möglichst gut geht. Das nennt man dann Politik. Auch hier gibt es wieder viele verschiedene Bereiche: die Schulpolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Verkehrspolitik, usw., und für jeden dieser Bereiche gibt es einen, der verantwortlich ist: den Minister. Daher haben alle Staaten normalerweise einen Unterrichtsminister, einen Landwirtschaftsminister, einen Verkehrsminister, usw. Die Minister schlagen auch neue Gesetze vor, denn sie merken, wenn etwas nicht funktioniert und neu geregelt werden muss.

In der EU übernimmt die Europäische Kommission mit ihren Kommissarinnen und Kommissaren diese Aufgabe. Sie ist für Gesetzesvorschläge und die Durchführung der EU-Politiken verantwortlich. Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel.

  • Die Europäische Kommission besteht zurzeit aus 27 Kommissarinnen und Kommissaren, von denen jeder für einen bestimmten Bereich zuständig ist.
  • Jeder der 27 Mitgliedstaaten der EU hat das Recht, mindestens einen Kommissar oder eine Kommissarin in die Europäische Kommission zu entsenden.
  • Bei ihrer Arbeit dürfen die Kommissarinnen und Kommissare aber nicht daran denken, was für das Land, aus dem sie kommen, gut ist, sondern sie müssen immer das tun, was für die ganze EU, das heißt für die Gesamtheit der Länder, am besten ist.
  • Die Kommissarinnen und Kommissare achten auch darauf, dass alle Staaten die EU-Verträge einhalten. Zum Beispiel darf nicht ein Mitgliedsland wieder Grenzkontrollen einführen, da es unterschrieben hat, dass es diese nicht mehr gibt.
  • Die Kommissare und Kommissarinnen schlagen Gesetze vor, wenn sie glauben, dass diese für die Bürger der EU gut sind, und dass es in einem bestimmten Bereich besser ist, EIN Gesetz zu haben als 27 verschiedene. Diese Gesetze werden dann vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat beraten und - meistens ein wenig verändert - beschlossen. Europäisches Parlament und Ministerrat können einen Gesetzesvorschlag der Kommission auch ganz ablehnen. Das kommt allerdings fast nie vor.

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