Das Petitionsrecht
Ein EU-Bürger kann aber auch andere Probleme haben. Zum Beispiel will man in einem Land das Diplom nicht anerkennen, das er in einem anderen Land der EU gemacht hat. Er kann dieses Problem dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments vorlegen. Dieser versucht, das Problem für den Bürger zu lösen.
Man kann sich beim Petitionsausschuss aber auch über andere, allgemeinere Dinge, für die die Europäische Union zuständig ist, beschweren. Beispielsweise wenn man glaubt, dass eine Fabrik sich nicht an EU-Gesetze hält und die Umwelt verschmutzt.





















