Der EU-Vertrag
Der EU-Vertrag regelt alles, was die Länder Europas gemeinsam tun wollen und wie sie es tun wollen. Dieser Vertrag kann nur geändert werden, wenn alle 27 Mitgliedstaaten der EU damit einverstanden sind.
Auf dem Tisch liegt jetzt der Vorschlag für einen neuen EU-Vertrag, auch genannt der Vertrag von Lissabon, bereits im Dezember 2007 unterschrieben von den 27 Staats- und Regierungschefs aber erst von einem Teil der nationalen Parlament genehmigt (ratifiziert). Erst wenn alle Länder zugestimmt und in ihren Parlamenten darüber abgestimmt haben, wird er in Kraft treten.





















