Der Wirtschafts- und Sozialausschuß
Wenn in der EU ein Gesetz beschlossen wird, dann gilt es für viele Millionen Menschen. Daher ist es wichtig, dass eine große Anzahl von Leuten vorher darüber nachdenkt, was dieses Gesetz für die Menschen in der EU bedeuten wird.
Das Europäische Parlament denkt darüber nach, was das Gesetz für die Bürger und Bürgerinnen aller EU-Staaten bedeutet.
Die Europäische Kommission denkt darüber nach, was es für die Europäische Union insgesamt bedeutet.
Der Ministerrat und der Europäische Rat denken darüber nach, was es für die einzelnen Mitgliedstaaten bedeutet.
Nun muss noch jemand darüber nachdenken, was es für die Wirtschaft, das heißt, für die Firmen, die Bauern, die Arbeiter und Angestellten, bedeutet. Und dazu hat man den Wirtschafts- und Sozialausschuss gegründet.
Im Wirtschafts- und Sozialausschuss treffen sich Leute, die sich in einzelnen Bereichen besonders gut auskennen, so genannte Experten. Zum Beispiel sind dort Vertreter der Arbeitgeber, d. h. der Leute, die anderen Leuten Arbeit geben, und Vertreter der Arbeitnehmer, d. h. der Leute, die für jemanden arbeiten. Ein Gesetz kann sehr gut für die Arbeitgeber und sehr schlecht für die Arbeitnehmer sein, oder umgekehrt. Im Wirtschafts- und Sozialausschuss wird das geprüft, und dann diskutiert man so lange, bis das Gesetz für beide Seiten akzeptierbar ist.
Nach diesen Diskussionen und Untersuchungen teilen die Experten dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission ihre Meinung mit und schlagen notwendige Änderungen vor.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss besteht aus 344 Mitgliedern. 12 davon kommen aus Österreich. Der Ausschuss tagt in Brüssel.





















