Ausschüsse
Ein Großteil der Arbeit des Europäischen Parlaments wird in den Ausschüssen bewältigt. Die legislative Aufgabe der Ausschüsse besteht darin, Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission zu bearbeiten. Bei rund 80 % der europäsichen Rechtsakte hat das Europäische Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens das letzte Wort. Weiters entwickeln die Ausschüsse gemeinsam mit der Kommission Ideen für neue Politiken oder die Verbesserung bestehender Politikbereiche, arbeiten eigene Initiativen aus und diskutieren mit der jeweiligen Präsidentschaft aktuelle Entwicklungen.
- Die Gesetzesvorschläge der Kommission werden dem zuständigen Ausschuß zugewiesen. Sind mehrere Ausschüsse inhaltlich betroffen, so trägt ein Ausschuss die Hauptverantwortung, die übrigen geben Stellungnahmen ab.
- Im Ausschuß wird ein Berichterstatter, der sogenannte rapporteur, ernannt, der für das Verfassen des Ausschußberichts zuständig ist.
- Erst wenn der Ausschuss den Bericht verabschiedet hat, wird er an das Plenum zur Abstimmung weitergeleitet.
- In der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments ist der ernannte Berichterstatter der offizielle Sprecher seines Ausschusses. Sollte ein Gesetzesvorschlag in die zweite Lesung gehen, gilt das gleiche Verfahren.
Ständige Ausschüsse
- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
- Entwicklungsausschuss
- Ausschuss für internationalen Handel
- Haushaltsausschuss
- Haushaltskontrollausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft und Währung
- Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
- Ausschuss für regionale Entwicklung
- Landwirtschaftsausschuss
- Fischereiausschuss
- Ausschuss für Kultur und Bildung
- Rechtsausschuss
- Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- Petitionsausschuss
- Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
- Unterausschuss für Menschenrechte
Neben diesen ständigen Ausschüssen kann das Parlament aus aktuellem Anlass auch nichtständige Ausschüsse und Untersuchungs- oder Sonderausschüsse einsetzen, entweder um angebliche Verstöße oder Misswirtschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zu untersuchen (Untersuchungsausschüsse) oder um sich temporär mit einer besonderen Angelegenheit auseinanderzusetzen.
Sonderausschüsse
- Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise
- Ausschuss zu den politischen Herausforderungen
Jeder Ausschuss wählt für zweieinhalb Jahre einen Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzende/n und zwei oder drei stellvertretenden Vorsitzenden besteht und von einem Sekretariat unterstützt wird. Auch die Mitglieder werden für 2 1/2 Jahre gewählt.





















