Fraktionen
Die 752 Europaabgeordneten teilen sich je nach politischer Zugehörigkeit in sieben Fraktionen. Jede Fraktion ist multinational und länderübergreifend; zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 25 Europaabgeordneter aus mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten.
Legt eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter ihr/sein Mandat nieder, so muss der entsprechende Mitgliedstaat dem Europäischen Parlament dessen Nachfolger mitteilen. Auf diese Weise wird das Verzeichnis aktualisiert. Dennoch kann die offizielle Anzahl der Sitze von der tatsächlichen Anzahl der Abgeordneten kurzfristig abweichen.























