Präsident und Präsidium
Der Präsident, die vierzehn Vizepräsidenten und die fünf Quästoren werden von den Europaabgeordneten in der konstituierenden Sitzung gewählt, die nach den Europawahlen stattfindet. Da ihre Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt, findet in der Mitte der Legislaturperiode eine weitere Wahl statt. Derzeit übt der ehemalige polnische Ministerpräsident Jerzy Buzek (EVP) das Amt des Präsidenten aus.
Der Präsident leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner Gremien. Er sitzt dem Plenum, dem Präsidium und der Konferenz der Präsidenten vor und vertritt das Parlament nach außen, vor allem auf internationaler Ebene.
Das Präsidium ist zuständig für den Haushalt des Parlaments sowie für Verwaltungs-, Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten fünf Quästoren an, die eine beratende Funktion ausüben. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Mitglieder betreffen.
Der Konferenz der Präsidenten gehören der Präsident des Parlaments und die Fraktionsvorsitzenden an. Sie ist für die Organisation der Arbeiten des Parlaments und die Beziehungen zu den übrigen europäischen Institutionen sowie zu den nationalen Parlamenten zuständig.
Die Konferenz der Präsidenten legt Zuständigkeiten und die Zahl der Mitglieder der parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen fest und bereitet den Sitzungskalender sowie die Tagesordnung der Plenartagungen vor.















