Der Haushalt

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bilden die Haushaltsbehörde der Europäischen Union, die jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union festlegt. Das Verfahren zur Prüfung und anschließenden Annahme des Haushaltsplans erfolgt von Mai bis Dezember.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Parlament zu einem wirklichen Mitgesetzgeber in Bezug auf den gesamten Jahreshaushaltsplan der EU; es entscheidet darüber in enger Zusammenarbeit mit dem Rat, der die EU-Mitgliedstaaten vertritt.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die in der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau festgelegten Obergrenzen der jährlichen Ausgaben einhalten.


Wie wird der Haushaltsplan verabschiedet?

Der Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans bedeutet, dass dieser für die Dauer eines Jahres verabschiedet wird (das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember).

Die Kommission bereitet einen Entwurf des Haushaltsplans vor, den sie dem Rat und dem Parlament übermittelt.

Auf dieser Grundlage legt der Rat seinen Standpunkt fest und übermittelt ihn dem Parlament.

Das Parlament legt seinen Standpunkt nach Maßgabe seiner politischen Prioritäten fest. Wenn das Parlament dem Standpunkt des Rates zustimmt oder es ablehnt, einen Standpunkt festzulegen, gilt der Haushaltsplan als angenommen. Im Normalfall beschließt das Parlament jedoch Abänderungen und sendet den geänderten Entwurf des Haushaltsplans zurück an den Rat und die Kommission, außerdem beruft der Präsident des Europäischen Parlaments eine Sitzung des Vermittlungsausschusses ein.

Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, innerhalb von 21 Tagen einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen. Wenn sich die Vertreter des Rates und des Parlaments nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen können, muss die Kommission einen neuen Entwurf des Haushaltsplans vorlegen.

Wenn sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf einigt, haben Parlament und Rat 14 Tage Zeit, diesem Entwurf zuzustimmen.

Der Haushaltsplan wird abschließend vom Präsidenten des Europäischen Parlaments unterzeichnet.


Wie wird der Haushalt kontrolliert?

Der Haushaltskontrollausschuss gewährleistet eine ständige Überwachung der Ausgaben der Union.

Das Europäische Parlament entscheidet auf Empfehlung des Rates der Europäischen Union über die Entlastung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans (das jährliche Entlastungsverfahren, das normalerweise von November bis April dauert).

Das Haushaltverfahren genauer erklärt: