Gesetzgebung

Nichts geht ohne das Europäische Parlament: Es  teilt die Legislativbefugnis mit dem Rat der Europäischen Union. Das Parlament hat demnach die Befugnis, europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen usw.) zu verabschieden und kann den Inhalt der europäischen Rechtsvorschriften annehmen, abändern oder ablehnen.

Wie geht nun die gesetzgeberische Arbeit konkret vonstatten?

Der Abgeordnete verfasst im Rahmen eines parlamentarischen Ausschusses einen Bericht über einen von der Europäischen Kommission, die über das ausschließliche Gesetzgebungsinitiativrecht verfügt, unterbreiteten "Legislativtext". Der Ausschuss stimmt über diesen Bericht ab und nimmt gegebenenfalls Änderungen daran vor. Wird der Text überarbeitet und im Plenum angenommen, so hat das Parlament damit seinen Standpunkt festgelegt. Dieses Verfahren wird je nach Art des Verfahrens und in Abhängigkeit davon, ob mit dem Rat eine Einigung erzielt werden konnte oder nicht, einmal oder mehrmals wiederholt.

Bei der Annahme der Rechtsakte wird zwischen dem ordentlichen Legislativverfahren (die Mitentscheidung), bei dem das Parlament mit dem Rat gleichberechtigt ist, und den besonderen Legislativverfahren unterschieden, die nur für besondere Fälle gelten, bei denen dem Parlament nach wie vor nur eine konsultative Rolle zukommt

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament zu bestimmten Angelegenheiten (z. B. zur Steuerpolitik) im Rahmen des Verfahrens der Konsultation nur eine beratende Stellungnahme abgibt. In einigen Fällen sieht der Vertrag vor, dass die Konsultation verbindlich ist, weil die Rechtsgrundlage dies vorschreibt, und der Vorschlag kann nur rechtskräftig werden, wenn das Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat. In diesem Fall ist der Rat nicht befugt, einen Beschluss allein zu fassen.

Das Parlament hat ein politisches Initiativrecht.

Es kann die Kommission auffordern, dem Rat Legislativvorschläge zu unterbreiten.

Es wirkt real an der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften mit, da es das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission prüft und darlegt, welche Rechtsakte angezeigt sind.

Legislativbefugnis und Verfahren genauer erklärt: