Europäischer Bürgerbeauftragter
Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde mit dem Vertrag über die Europäische Union eingerichtet, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union auszuweiten.
Seine Aufgabe ist es, Mißstände bei der Tätigkeit aller Institutionen und Organe der Gemeinschaft aufzudecken. Nur die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichtshofes Erster Instanz sind davon ausgenommen.
Der Bürgerbeauftragte führt Untersuchungen entweder aus eigener Initiative durch oder aufgrund von Beschwerden, die er für gerechtfertigt erachtet. Er ist beim Europäischen Parlament in Straßburg angesiedelt, das auch für seine Wahl zuständig ist.
Seit 1. April 2003 hat der Grieche Nikiforos Diamandouros das Amt des europäischen Bürgerbeauftragten übernommen. Das Europäische Parlament hat ihn im Januar 2005 wiedergewählt, sein Mandat läuft bis 2009.
Jeder Unionsbürger und jede natürliche und juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann eine Beschwerde an den Bürgerbeauftragten richten.
Diese Beschwerde muß sich auf Mißstände bei den Institutionen oder Organen der Gemeinschaft beziehen; zum Beispiel eine mangelhafte oder fehlende Anwendung von gemeinschaftlichen Vorschriften, Unregelmäßigkeiten oder Versäumnisse in der EU Verwaltung, Machtmißbrauch, rechtswidrige Verfahren oder das Vorenthalten von Informationen.
Hier erreichen Sie den Europäischen Bürgerbeauftragten:
Der Europäische Bürgerbeauftragte
1, av. du Président Robert Schuman
B.P. 403
FR - 67001 Strasbourg Cedex
Tel.: +33 (0)3 88 17 23 13
Fax: +33 (0)3 88 17 90 62
euro-ombudsman@europarl.eu.int
http://www.ombudsman.europa.eu





















