Petitionsrecht
Petitionen und Beschwerden
Als Europäische Volksvertretung sieht es das Europäische Parlament als seine Aufgabe an, bei anderen gemeinschaftlichen, aber auch nationalen Behörden, für die Rechte der Bürger einzutreten.
Innerhalb des Europäischen Parlaments ist der Petitionsausschuss dafür zuständig, die Eingaben der Bürger zu prüfen und über deren bestmögliche Weiterbehandlung zu entscheiden.
Eine Petition kann eingereicht werden von allen EU-Bürgern oder den Bürgern eines Drittstaates, die innerhalb der EU ihren Wohnsitz haben, sowie von allen juristischen Personen oder Vereinigungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat.
Petitionen können ein Anliegen von allgemeinem Interesse betreffen oder eine individuelle Beschwerde beinhalten oder das Europäische Parlament auffordern, zu einem Thema von öffentlichem Interesse Stellung zu nehmen.
Oder haben Sie eine Beschwerde über Mißstände in der Europäischen Verwaltung? Dann ist der Europäische Bürgerbeauftragte Ihr Ansprechpartner.
Der Gegenstand einer Petition muss inhaltlich in den Tätigkeitsbereich der EU fallen. Die wichtigsten Grundsätze und Ziele der Europäischen Union sind:
- der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital,
- die Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit,
- die Gleichstellung von Männern und Frauen,
- der Schutz der Umwelt,
- die Steuerharmonisierung.
Eine Petition muss schriftlich eingebracht werden. Das Formular kann auch online ausgefüllt werden.





















