Ihre Rechte als EU Bürger

Als Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Sie automatisch auch Unionsbürger. Aus dieser Unionsbürgerschaft ergeben sich vier unmittelbare Rechte:

  • das Recht, sich im gesamten Gebiet der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten;
  • das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Mitgliedsland , in dem Sie einen Wohnsitz haben;
  • das Recht, in jedem Drittland, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedslandes unter denselben Bedingungen wie Staatsangerhörige dieses Staates in Anspruch zu nehmen;
  • das Petitionsrecht sowie das Recht, sich an den europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.

In jedem EU-Land gelten für Sie die selben arbeits- , bildungs- und sozialrechtlichen Bedingungen wie für jeden anderen Bürger dieses Mitgliedstaates. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Europäischen Union "Dialog mit dem Bürger", mit Leitfäden und Ländermerkblättern, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen sind.

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Ihren Rechten als Unionsbürger steht auch die kostenlose Informationshotline "Europe Direct" zur Verfügung: 00800 67 89 10 11.

Und auch für Unternehmen gibt es eine eigene Informationseite der Europäischen Union zu Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt stellen: "Dialog mit Unternehmen".

 

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