Karriere bei den EU-Institutionen
Die EU-Institutionen bieten eine Vielzahl interessanter Tätigkeiten in einem internationalen Arbeitsumfeld. Um aus der großen Zahl der Interessenten die geeignetsten auszuwählen, veranstaltet die Europäische Union daher regelmäßig Auswahlverfahren. Siehe dazu: EPSO - Europäisches Amt für Personalauswahl.
Mit 1.5.2004 trat das neue Beamtenstatut für Bedienstete der Institutionen der Europäischen Union in Kraft. Wesentliches Element des neuen Karrieresystems ist, dass nicht das Dienstalter, sondern nachgewiesene Befähigung und Leistung ("merits") ausschlaggebend sind. Dementsprechend wurde ein rigoroses und transparentes System der Leistungsberuteilung für alle BeamtInnen ("Leistungspunkte") eingeführt. Es besteht eine enge Verknüpfung der objektiven, jährlichen Beurteilung mit den Beförderungen.
Die neue Laufbahnstruktur sieht 2 Funktionsgruppen (Administratoren AD, Assistenten AST) statt bisher 4 Laufbahngruppen (A, B, C und D) vor. Insgesamt sind 16 Besoldungsgruppen vorgesehen.
Der Zugang zum Beamtenschema ist grundsätzlich nur mehr mit (Fach)Hochschulabschluss (AD, bisherige A-Stellen) bzw. Matura plus 3 Jahre Berufspraxis (AST, bisherige B und C-Stellen) möglich. In bisherigen D-Verwendungen erfolgt nur mehr eine Anstellung als Vertragsbedienstete/r.
Funktionsgruppe AD
Verwendung: leitende oder konzeptionelle Aufgaben, Aufgaben im Sprachendienst oder im Forschungsbereich
Voraussetzung: abgeschlossenes Universitätsstudium von mindestens 3-jähriger Dauer
Funktionsgruppe AST
Verwendung: ausführende, technische oder Bürotätigkeiten
Voraussetzung: Matura plus 3-jährige Berufspraxis
Die angeführten Voraussetzungen sind die satzungsmäßigen Mindestanforderungen. Für bestimmte Auswahlverfahren werden spezifische bzw. höhere Bildungsabschlüsse verlangt.
Die Aufnahmeverfahren der EU, die sogenannten Concours, werden in den Tageszeitungen und im Amtsblatt der EU angekündigt. Es ist nötig, den Ausschreibungstext im Amtsblatt genau zu lesen und sämtliche Angaben mit den erforderlichen Dokumenten zu belegen.
Die nach eingehender Prüfung der Unterlagen zum Verfahren zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich zuerst einer schriftlichen Prüfung unterziehen.
Nach bestandener Prüfung werden die besten Kandidatinnen und Kandidaten zu den mündlichen Prüfungen eingeladen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber, die auch diesen Teil des Aufnahmeverfahrens bestehen, kommen auf eine Reserveliste. Die Aufnahme in die Reserveliste ist allerdings keine Einstellungsgarantie.
Vertragsbedienstete
Mit 1.5.2004 kann auch eine Einstellung als Vertragsbedienstete/r erfolgen. Dieses Vertragsschema steht grundsätzlich auch Pflichtschulabgängern offen.
Arbeitsverträge mit Vertragsbediensteten werden zunächst auf bestimmte Dauer von mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre geschlossen. Eine Verlängerung ist nur einmal auf bestimmte Dauer, und zwar um maximal fünf Jahre möglich. Jede weitere Verlängerung erfolgt auf unbestimmte Dauer.
Vertragsbedienstete werden insbesondere in den spezialisierten Agenturen, die sich mit besonderen fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben innerhalb des Gemeinschaftsbereichs der EU befassen, eingesetzt.
Allgemeine Informationen über Jobs bei der Europäischen Union sind erhältlich bei:
Euro-Job-Information
Bundeskanzleramt - Abt. III.4
Margareta Kaminger
Wollzeile 1-3
A-1010 Wien
Tel.: 01/ 53115/ 73 77
Fax: 01/ 53115/ 74 74
E-Mail: margareta.kaminger@bka.gv.at
Außerdem werden alle der Euro-Job-Information bekanntgegebenen EU-Stellenausschreibungen für "EU-Beamte" einschließlich der Stellen für "Bedienstete auf Zeit" in der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Verfahren zur Auswahl von Bediensteten auf Zeit
Bedienstete auf Zeit können zur Ausübung verschiedener sehr spezialisierter oder zeitlich begrenzter Aufgaben eingestellt werden. Die Beschäftigungsdauer ist flexibel, sie beträgt in der Europäischen Kommission höchstens sechs Jahre. Die Ausleseverfahren für Bedienstete auf Zeit werden im Allgemeinen nicht von EPSO, sondern von den Institutionen und Agenturen selbst durchgeführt. Wenn Sie sich für eine solche Beschäftigung interessieren, sollten Sie regelmäßig die relevanten Webseiten der Institutionen und der EU-Agenturen aufsuchen.





















